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Wohnung in
Hamburg vermieten - Aber wie?
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Eine Wohnung richtig zu vermieten
ist gar nicht so einfach. Mit ein paar Tipps gelingt
es jedoch recht gut. Im Bezug auf die Ausstattung lassen sich
Wohnungen mit Balkon, Einbauküche und Kabel-TV besser
vermieten. Hierbei gilt: komfortable Wohnungen sind recht
begehrt und damit auch rentabel.
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Daneben spielt die Lage der Wohnung eine Rolle.
Hierbei zu beachten ist die Verkehrsanbindung, die Einkaufs- und
Freizeitmöglichkeiten und auch Schulen und Kindergärten sind von
Bedeutung. Grundsätzlich ist eine Wohnung gefragter, je
attraktiver der Standort ist.
Sehr wichtig ist natürlich auch der Preis. Je weniger man für
die Anschaffung der Mietwohnung zahlt, desto höher ist auch die
Rendite. Daher sollte man sich vor dem Kauf immer mehrere
Objekte anschauen, da man so ein Gefühl für den Preis bekommt.
Empfehlenswert ist auch das offene Gespräch mit dem Makler. Im
Zweifelsfall lohnt sich auch ein Wertgutachten durch einen
unabhängigen Gutachter.
Ein sehr wichtiges Thema bei der Immobilieninvestition ist die
Finanzierung. Steuerliche Aspekte sind dabei zu berücksichtigen,
denn für einen Vermieter rechnet es sich, möglichst viel mit
Fremdkapital zu finanzieren, da die Zinsen für die Kredite von
der Steuer abgesetzt werden können. Kreditzins Extra-Tipp: der
Kredit sollte nicht getilgt werden, damit die Zinsbelastung
gleich bleibt.
Ein weiterer steuerlicher Aspekt: der Anschaffungspreis kann
über 50 Jahre abgeschrieben werden. Dabei sind zwei Prozent pro
Jahr möglich. Für Häuser und Wohnungen bis Baujahr 1915 sogar
2,5 Prozent. Grundsätzlich gilt die Abschreibung aber nur für
das Gebäude und nicht für das Grundstück. Absetzen kann man auch
Modernisierungskosten. Handelt es sich bei Renovierungen um Wert
erhaltende Maßnahmen, ist die Geltendmachung sogar noch im
selben Jahr möglich.
Achtung Falle: In den ersten drei Jahren sollte man als
Eigentümer einer Mietwohnung mehr als 15 Prozent der
Anschaffungskosten für Renovierungsarbeiten bezahlen. Das fällt
auch unter die 50-Jahre-Frist. Wer innerhalb von zehn Jahren
nach dem Erwerb die Wohnung wieder mit Profit verkauft, muss die
Spekulationssteuer bezahlen.
Im Bezug auf die Miete sollte man sich immer an vergleichbaren
Wohnungen orientieren. Ist für das Wohngebiet ein Mietenspiegel
vorhanden, darf man diesen Wert höchstens um 20 Prozent
überschreiten. Handelt es sich bei den Mietern um Verwandte,
sollte mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt
werden.
Mieterhöhung sind innerhalb von drei Jahren in Höhe von maximal
20 Prozent erlaubt. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Nach einer
Modernisierung darf der Vermieter 11 Prozent der
Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Ist eine
Staffelmiete vereinbart, dann steigt die Miete in den
vereinbarten Schritten. In diesem Fall ist aber eine
Mieterhöhung wegen Modernisierung nicht möglich.
Ärger und Arbeit mit der Verwaltung können sich
Wohnungseigentümer sparen, denn den lästigen Papierkram mit der
Nebenkostenabrechnungen kann man sich sparen, indem man einen
Verwalter damit beauftragt. Die Kosten für ihn kann man dann auf
die Miete umlegen. |
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