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Finanzen
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Was Mieter nicht
zahlen müssen
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Es gibt
eine ganze Reihe von Nebenkosten, die immer wieder auf die
Mieter umgelegt werden, die aber nicht unter die Nebenkosten
fallen. So etwa Verwaltungskosten für die Hausverwaltung oder
Bankkonten. |
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Ebenso
wenig zählen Kosten für sonstige Versicherungen, wie
beispielsweise für den Rechtsschutz oder die
Hausratversicherung zu den Betriebskosten. „Diese
Kosten muss der Mieter nicht zahlen, ganz gleich, was
im Mietvertrag steht“. Zudem sind Reparaturen,
Instandhaltungs-kosten oder -rücklagen, die Miete oder
der Kaufpreis für Müllbehälter, die Kosten einer
Fassadenreinigung, Ungezieferbekämpfung und alle
Ausgaben, die nachweislich nur von einer Mietpartei
verursacht wurden, nicht umlagefähig auf die Mieter. |
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Ratgeber: |
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Nebenkostenabrechnung |
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Zusätzlich zur Miete muss der Mieter die im
Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten zahlen. |
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Heizperiode |
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In
Deutschland beginnt jeweils am 1. Oktober
die gesetzlich vorgeschriebene Heizperiode. |
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Immobilienlexikon |
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Von A wie Abandon bis Z wie
Zyklopenmauerwerk.
Über 1200 Begriffe aus der Immobilienwirtschaft. |
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