Die
Nebenkosten werden über einen bestimmten Verteilerschlüssel
auf die Mieter umgeschlagen. Der Verteilerschlüssel kann sich
entweder auf die Wohnfläche oder auf die Kopfzahl der Mieter
beziehen.
Ist im
Mietvertrag nicht ausdrücklich ein Verteilerschlüssen
genannt, dann erfolgt die Berechnung grundsätzlich
nach der Wohnfläche. Diesbezüglich sagt der Deutsche
Mieterbund: „ können die Nebenkosten bei einer Wohnung
mit 80 Quadratmetern schon durchaus rund 2250 Euro
betragen“. Die Abrechnung der Wasserkosten kann nach
dem Verbrauch erfolgen, wenn die jeweilige Wohnung
beispielsweise über einen eigenen Wasserzähler
verfügt. Dem Mieter sei es an dieser Stelle empfohlen,
bei der Kontrolle der Wasseruhren immer selber mit
anwesend zu sein.