Der Mieterschutzverein „Mieter helfen Mietern“ rät
allen Mieter, „Zuallererst sollte geschaut werden, ob
der Vermieter überhaupt abrechnen darf."
Ist nämlich im
Mietvertrag eine Pauschale vereinbart, die auch Umlage oder
Inklusivmiete genannt wird, dann kann der Mieter eine
Nebenkostenabrechnung ignorieren. Hier sind alle Nebenkosten
abgedeckt. In der Praxis ist jedoch durch den Mietvertrag eine
Betriebs- oder Nebenkosten-Vorauszahlung vereinbart, die
monatlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt wird. Über diese
Vorauszahlung muss der Vermieter dann die Nebenkosten
abrechnen, erklärt Kai Warnecke, Jurist beim Eigentümerverband
„Haus & Grund“. Der Mieter sollte für die Überprüfung der
Nebenkostenabrechnung auch die Abrechnung vom Vorjahr und den
Mietvertrag zur Hilfe nehmen, so ein Rat von Ulrich Ropertz
vom Deutschen Mieterbund.