Nebenkostenabrechnung prüfen

Nebenkostenabrechnung prüfen

 

Nebenkostenabrechnung

Der Mieterschutzverein „Mieter helfen Mietern“ rät allen Mieter, „Zuallererst sollte geschaut werden, ob der Vermieter überhaupt abrechnen darf."

 

Ist nämlich im Mietvertrag eine Pauschale vereinbart, die auch Umlage oder Inklusivmiete genannt wird, dann kann der Mieter eine Nebenkostenabrechnung ignorieren. Hier sind alle Nebenkosten abgedeckt. In der Praxis ist jedoch durch den Mietvertrag eine Betriebs- oder Nebenkosten-Vorauszahlung vereinbart, die monatlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt wird. Über diese Vorauszahlung muss der Vermieter dann die Nebenkosten abrechnen, erklärt Kai Warnecke, Jurist beim Eigentümerverband „Haus & Grund“. Der Mieter sollte für die Überprüfung der Nebenkostenabrechnung auch die Abrechnung vom Vorjahr und den Mietvertrag zur Hilfe nehmen, so ein Rat von Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

 

Ratgeber:

Nebenkostenabrechnung Nebenkostenabrechnung

Zusätzlich zur Miete muss der Mieter die im
Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten zahlen.

Nebenkostenabrechnung
Mietrecht A-Z Mietrecht & Urteile

Aktuelle Urteile und Entscheidungen
zum Thema Unterhaltsrecht.

Wohnung kaufen Wohnung kaufen

Wichtige Fragen vor dem
Kauf einer Wohnung.

Heizperiode Heizperiode

In Deutschland beginnt jeweils am 1. Oktober
die gesetzlich vorgeschriebene Heizperiode.

Immobilienlexikon Immobilienlexikon

Von A wie Abandon bis Z wie Zyklopenmauerwerk.
Über 1200 Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.