Bei diesen
Maßstäben handelt es sich um die „Folge einer kaum
verständlichen Rechtsprechung der Gerichte".
So
kann eine Abrechnung, die in Düsseldorf als falsch
gelte, in München richtig sein und auch umgekehrt.
Werden beispielsweise die Wartungskosten bei einigen
Gerichten als Betriebskosten angesehen, ist dies bei
anderen Gerichten nicht der Fall. Wird ein
Verschleißteil ausgewechselt, bevor es kaputt ist,
gilt dies bei einigen Gerichten als Wartung. Damit
können die Kosten dann auch auf die Mieter umgelegt
werden. Die Reparatur eines kaputten Teils müsse der
Vermieter in einem derartigen Fall allein zahlen.