Wer an der
Betriebskostenabrechnung zweifelt, der kann sich an den
Mieterverein wenden. Grundsätzlich hat jeder Mieter das Recht,
die Belege, auf denen die Nebenkostenabrechnung basiert,
einzusehen.
Jedoch
steht der Vermieter nicht in der Pflicht, die Belege
automatisch zuzuschicken. Wenn eine
Nebenkostenabrechnung dann wirklich falsch ist, hat
der Mieter ein Jahr Zeit für seine Einwände. Diese
sollte er am besten schriftlich an den Vermieter
wenden, aus Gründen der Beweispflicht. Warnecke
bemerkt dazu „Keinesfalls darf man die Miete einfach
kürzen".