Kosten für
Heizung und Warmwasser sowie Wasser- und Abwassergebühren sind
allerdings zu den Betriebskosten zu rechnen.
Des
Weiteren kann die Grundsteuer, die Kosten für
Müllabfuhr und Straßenreinigung, Gebäude- und
Haftpflichtversicherungen, Kabelfernsehen sowie Kosten
für den Betrieb von Gemeinschaftsräumen, auf die
Mieter umgelegt werden. Des Weiteren gehören auch
Wartungskosten zu den Betriebskosten, ebenso
Hausmeisterkosten, sofern der Hausmeister nicht auch
Verwaltungsaufgaben übernimmt. Nimmt ein Hausmeister
auch verwaltungstechnische Aufgaben wahr, dann müssen
diese von den Hausmeisterkosten entsprechend abgezogen
werden.“