Nebenkostenabrechnung

Das muss eine Abrechnung beinhalten

 

Abrechnung

Klare Richtlinien gibt es im Bezug auf den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung. Damit diese den formellen Ansprüchen gerecht wird, muss in der Nebenkostenabrechnung die Gesamtkosten enthalten sein.

 

Des Weiteren muss der konkreten Anteil der geleisteten Vorauszahlungen des Mieters enthalten sein und auch der jeweilige Verteiler- oder Umlageschlüssel darf nicht fehlen. Daneben muss die Nebenkostenabrechnung schriftlich erfolgen und das spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes, so Sonnemann. Ist auch nur einer dieser Punkte nicht erfüllt, kann die gesamte Nebenkosten-abrechnung durch den Mieter zurückgewiesen werden.

 

Ratgeber:

Nebenkostenabrechnung Nebenkostenabrechnung

Zusätzlich zur Miete muss der Mieter die im
Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten zahlen.

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