Nebenkostenabrechnung

Betriebskostenverordnung regelt Nebenkosten

 

Betriebskosten / Nebenkosten

Mieter müssen die Nebenkosten zusätzlich zur Miete zahlen, sofern dies im Mietvertrag so vereinbart ist. Welche Kosten der Vermieter zusätzlich in Rechnung stellen darf, ist in der Betriebskostenverordnung detailliert geregelt.

 

Zu den sog. „kalten Nebenkosten“ gehören Posten wie: Grundsteuer, Wasserkosten, Abwasserkosten, Fahrstuhl (sofern vorhanden), Straßenreinigung/ Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hausmeisterkosten, Kosten für eine Gemeinschaftsantenne (sofern vorhanden) sowie Kosten für Wascheinrichtungen. Diese Kosten können anteilig auf die Mieter verteilt werden. Ist im Haus oder in der Wohnung zusätzlich eine weitere Einrichtung wie ein Schwimmbad oder eine Sauna vorhanden, können die dadurch anfallenden Kosten nur teilweise auf die Mieter umgelegt werden. Daneben werden auch die Heizkosten in die Mietnebenkostenabrechnung einbezogen.

 

Ratgeber:

Nebenkostenabrechnung Nebenkostenabrechnung

Zusätzlich zur Miete muss der Mieter die im
Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten zahlen.

Nebenkostenabrechnung
Mietrecht A-Z Mietrecht & Urteile

Aktuelle Urteile und Entscheidungen
zum Thema Unterhaltsrecht.

Wohnung kaufen Wohnung kaufen

Wichtige Fragen vor dem
Kauf einer Wohnung.

Heizperiode Heizperiode

In Deutschland beginnt jeweils am 1. Oktober
die gesetzlich vorgeschriebene Heizperiode.

Immobilienlexikon Immobilienlexikon

Von A wie Abandon bis Z wie Zyklopenmauerwerk.
Über 1200 Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.