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Finanzen
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Betriebskostenverordnung regelt Nebenkosten
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Mieter
müssen die Nebenkosten zusätzlich zur Miete zahlen, sofern
dies im Mietvertrag so vereinbart ist. Welche Kosten der
Vermieter zusätzlich in Rechnung stellen darf, ist in der
Betriebskostenverordnung detailliert geregelt. |
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Zu den
sog. „kalten Nebenkosten“ gehören Posten wie:
Grundsteuer, Wasserkosten, Abwasserkosten, Fahrstuhl
(sofern vorhanden), Straßenreinigung/ Müllabfuhr,
Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung,
Schornsteinreinigung, Versicherungen,
Hausmeisterkosten, Kosten für eine
Gemeinschaftsantenne (sofern vorhanden) sowie Kosten
für Wascheinrichtungen. Diese Kosten können anteilig
auf die Mieter verteilt werden. Ist im Haus oder in
der Wohnung zusätzlich eine weitere Einrichtung wie
ein Schwimmbad oder eine Sauna vorhanden, können die
dadurch anfallenden Kosten nur teilweise auf die
Mieter umgelegt werden. Daneben werden auch die
Heizkosten in die Mietnebenkostenabrechnung
einbezogen. |
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Ratgeber: |
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Nebenkostenabrechnung |
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Zusätzlich zur Miete muss der Mieter die im
Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten zahlen. |
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Heizperiode |
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In
Deutschland beginnt jeweils am 1. Oktober
die gesetzlich vorgeschriebene Heizperiode. |
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Immobilienlexikon |
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Von A wie Abandon bis Z wie
Zyklopenmauerwerk.
Über 1200 Begriffe aus der Immobilienwirtschaft. |
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