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Mietnomadin hatte bereits
Mietschulden -
Bewährungsstrafe
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat eine Mieterin, die als
Mietnomadin auftrat, zu einer Bewährungsstrafe von sechs
Monaten verurteilt (Az. (260 Ds) 61 Js 1479/05 (326/05) vom
22.6.05).
Der Vermieter hatte Strafanzeige gegen die Mieterin gestellt,
nachdem er erfahren hatte, dass sie bereits alte Mietschulden
hatte. Vorausgegangen war dieser Anzeige die Unterzeichnung
des Mietvertrags. Zu diesem Zeitpunkt wusste die Mieterin
bereits, dass sie die Miete nicht zahlen würde. Darüber hinaus
hatte sie die Bestätigung über nicht vorhandene Mietschulden
ihres Vormieters gefälscht und sich somit das neue
Mietverhältnis in betrügerischer Absicht erschlichen.
Mietnomaden - Wohnung untervermietet
Mietnomaden kommen immer wieder auf neue Ideen, um ihre
Situation durch die erschlichene Leistung noch zu verbessern.
So kam es in naher Vergangenheit relativ häufig vor, dass ein
Mietnomade nicht nur keine Miete an seinen Vermieter zahlte,
sondern die Wohnung auch noch untervermietete und diese Miete
selber einstrich.
Ein ziemlich dreistes Vorgehen, dem der Bundesgerichtshof nun
einen Riegel vorschob. Unter Aktenzeichen XII ZR 76/08 wurde
entschieden, dass sämtliche Einnahmen aus der Untermiete dem
eigentlichen Vermieter zustehen. Auf dieses Urteil weist auch
Haus und Grund, eine Eigentümerschutzgemeinschaft aus Berlin
hin. So soll den Mietnomaden der zusätzliche finanzielle
Anreiz zum Betrug des Vermieters genommen werden.
Kündigung wegen Vermüllung
Ein Vermieter kann nach einer vergeblichen Abmahnung ein
Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn die vermietete Wohnung
ist einem sehr starken Maße mit Gegenständen gefüllt und
vermüllt ist und auch wenn die Wohnung teilweise verdreckt ist
und von ihr eine hohe Geruchsbelästigung ausgeht. So entschied
es das Amtsgericht in Rheine in einem Urteil vom 26. Februar
2008 (4 C 731/07, ZMR 2008, 803). |