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Versicherung
gegen Mietnomaden
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Aufgrund der Häufung von
Wohnungsverwüstungen und Schädigungen durch Mietnomaden bieten
einige Versicherungsgesellschaften eine Absicherung dieser
Fälle an. Dabei sind die Leistungen im Schadensfall aber an
sehr strenge Kriterien gebunden.
Bei Mietnomaden zum Beispiel zahlt die Versicherung nur dann,
wenn Sie erfolgreich gegen den Mieter geklagt haben. Zudem
erfolgt der Ausgleich mit zeitlicher Verzögerung abzüglich
einer Selbstbeteiligung von in der Regel 20%. Die
Versicherungskosten können übrigens nicht an die Mieter
weitergegeben werden.
Letzteres gilt auch für eine Versicherung gegen
Wohnungsverwüstungen. Kommt es zu solch einem Schadensfall,
ist es wichtig, eine Liste der beschädigten oder entwendeten
Einrichtungsgegenstände vorlegen zu können. Natürlich erhalten
Sie hier auch nur die Leistung abzüglich eines Selbstbehalts.
Da also auch der Versicherungsweg sehr langwierig und manchmal
auch hoffnungslos sein kann, empfiehlt es sich, erst gar nicht
auf Mietnomaden hereinzufallen. Das ist leichter gesagt, als
getan, aber einige Punkte sollten beim Abschluss eines
Mietvertrags beachtete werden. Sowohl die Identität als auch
die Einkommensverhältnisse des neuen Mieters sollten überprüft
werden.
Lassen Sie sich nicht nur eine
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen, sondern fordern
Sie auch eine Schufa-Auskunft an. Darüber hinaus können Sie
sich bei Haus & Grund erkundigen, ob der Mieter dort als
insolvent auffällig geworden ist. Diese Information können Sie
auch über das Gericht am bisherigen Wohnort des Mieters in
Erfahrung bringen. |
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