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Um Mietnomaden handelt es sich
per Definition, wenn Mieter mit dem Bewusstsein eine Wohnung
anmieten, dass die Miete nicht bezahlt werden kann.
Mietrückstände kommen zustande, bis der Vermieter den
Mietnomaden aus der Wohnung klagt. Danach zieht der Mieter
aus, um einen weiteren Vermieter zu schädigen.
Die Kosten, die durch einen Mietnomaden verursacht werden,
sind häufig sehr hoch. In vielen Fällen kommen zu den
Mietausfällen noch zusätzliche Kreditzinsen, weil der
Investitionskredit ursprünglich mit der Miete getilgt werden
sollte. Ferner entstehen auch Anwaltskosten, Gerichtskosten
und Räumungskosten.
All diesen Kosten können nur selten gepfändet werden. Häufig
hat der Mietnomade kein Einkommen oder es befindet sich
deutlich am Existenzminimum, also der Pfändungsfreigrenze. Hat
der Mietnomade wieder Erwarten ein Einkommen, so sollte
schnellstmöglich eine Einkommenspfändung erwirkt werden.
Damit ein Vermieter den Mietnomaden wieder los wird, muss er
zunächst abwarten, bis ein Mietrückstand von 2 Monatsmieten
aufgelaufen ist. Dann kann er außerordentlich, also fristlos
kündigen. Zieht der Mietnomade nicht aus, kann vor Gericht
eine Räumungsklage erstritten werden. Da hier allerdings die
Jahresmieteinnahmen als Streitwert angesetzt werden, ist eine
Räumungsklage sehr teuer. Dennoch ist eine Räumungsklage
häufig das bekannte Ende mit Schrecken, da ansonsten weitere
Mietausfälle drohen.
Um den Mietnomaden loszuwerden, kann auch eine Urkundenklage
eingereicht werden. Bei diesem speziellen Verfahren werden
erst die rückständigen Mieten eingeklagt. Mit diesem Urteil
kann der Vermieter das Konto des Mieters sperren lassen. Diese
Aktion führt häufig zu einem Auszug des Mieters aufgrund des
Schreckens.
Gegen den Mietnomaden kann auch eine Strafanzeige gestellt
werden. Dies ist möglich, wenn ein Betrug nachgewiesen werden
kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter
bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages wusste, dass er
die Miete mangels finanzieller Möglichkeiten zahlen kann.
Eine weitere Lösung ist möglich, die jedoch etwa Überwindung
kostet. Sie können mit dem Mietnomaden einen Vertrag
abschließen. Darin erlassen Sie ihm die aufgelaufenen
Mietschulden, sofern er zum Stichtag X ausgezogen ist.
Vielleicht müssen Sie auch noch eine Ablösesumme dazuzahlen.
Dies mag ungewöhnlich klingen, führt aber wenigstens dazu,
dass Sie den Mietnomaden quitt werden. So können Sie die
Wohnung neu vermieten und vermeiden weitere Mietrückstände.
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