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Eigentümerwechsel - Mietrecht A-Z |
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Eigentümerwechsel und
Nebenkostenabrechnung:
Gibt es bei einer Immobilie einen
Eigentümerwechsel, so sollte der alte Eigentümer bei seinen
ehemaligen Mietern nicht mehr so lange mit der
Betriebskostenabrechnung warten. Sollte die
Betriebskostenabrechnung zu lange auf sich warten, so kann
dem ehemaligen Vermieter eine Rückzahlung der bereits von
den Mietern geleisteten Abschlagszahlungen drohen. Diese
Entscheidung traf das Landgericht Berlin. Hier klagte ein
Mieter, der regelmäßig Abschlagszahlungen an seinen
Vermieter leistete, von diesem aber nie eine
Betriebskostenabrechnung erhielt.
Diese
Betriebskostenabrechnung erhielt der Mieter auch nicht, als
der Vermieter diese Immobilie veräußerte und der Mieter nun
einen neuen Vermieter hatte. Wer als Vermieter versäumt,
seinen Mietern eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung
vorzulegen, dem entfällt das Recht auf die
Abschlagszahlungen. Grund dafür war, dass die Mieter nicht
ewig auf eine Abrechnung zu warten hätten und bei einer
fehlenden Endabrechnung Anspruch auf eine Rückzahlung ihrer
bereits gezahlten Abschlagszahlungen haben. Der Vermieter
muss in diesem Fall sämtliche bereits gezahlten
Abschlagszahlungen an den Mieter zurückzahlen. Landgericht
Berlin; Beschluss vom 02.10.2007 [Aktenzeichen: 65 S 205/07] |
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