Zwangsvollstreckung - Mietrecht von A bis Z
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung bei Betriebskostenabrechnungen. Ein Vermieter, der rechtskräftig verurteilt wurde, ordnungsgemäße Betriebskosten-abrechnungen für abgelaufene Abrechnungsperioden zu erteilen, kann auf Antrag des Mieters durch Zwangsgeld und - falls dieses nicht beigebracht werden kann - durch Zwangshaft dazu angehalten werden, die Betriebskostenabrechnungen zu erstellen. Dies entschied der BGH mit Beschluss vom 11. Mai 2006.

Praxistipp
Vermietern kann nur geraten werden, die Betriebskostenabrechnungen ordnungsgemäß und auch fristgemäß zu erstellen. Ansonsten können dem Vermieter erhebliche Nachteile drohen. Nicht nur, dass der Mieter nach beendetem Mietverhältnis auf Rückzahlung der Vorauszahlungsbeträge klagen kann, wenn der Vermieter keine ordnungsgemäße Abrechnung erstellt. Es besteht nunmehr auch die Gefahr, dass der Vermieter zur Erteilung der Betriebskostenabrechnung verurteilt wird, und wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, gegen ihn auf Antrag des Mieters ein Zwangsgeld von bis zu 25.000,00 EUR oder sodann auch Zwangshaft angeordnet werden kann und dies ggf. sogar mehrfach.

 

» Mietrecht A-Z

 
17.10.06, S. Müller - Fundstelle: BGH, Beschluss 11.05.06, I ZB 94/05