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Zwangsvollstreckung
- Mietrecht von A bis Z |
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Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung bei Betriebskostenabrechnungen. Ein
Vermieter, der rechtskräftig verurteilt wurde,
ordnungsgemäße Betriebskosten-abrechnungen für abgelaufene
Abrechnungsperioden zu erteilen, kann auf Antrag des Mieters
durch Zwangsgeld und - falls dieses nicht beigebracht werden
kann - durch Zwangshaft dazu angehalten werden, die
Betriebskostenabrechnungen zu erstellen. Dies entschied der
BGH mit Beschluss vom 11. Mai 2006.
Praxistipp
Vermietern kann nur geraten werden, die
Betriebskostenabrechnungen ordnungsgemäß und auch fristgemäß
zu erstellen. Ansonsten können dem Vermieter erhebliche
Nachteile drohen. Nicht nur, dass der Mieter nach beendetem
Mietverhältnis auf Rückzahlung der Vorauszahlungsbeträge
klagen kann, wenn der Vermieter keine ordnungsgemäße
Abrechnung erstellt. Es besteht nunmehr auch die Gefahr,
dass der Vermieter zur Erteilung der
Betriebskostenabrechnung verurteilt wird, und wenn er dieser
Verpflichtung nicht nachkommt, gegen ihn auf Antrag des
Mieters ein Zwangsgeld von bis zu 25.000,00 EUR oder sodann
auch Zwangshaft angeordnet werden kann und dies ggf. sogar
mehrfach. |
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» Mietrecht A-Z |
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17.10.06, S. Müller -
Fundstelle: BGH, Beschluss 11.05.06, I ZB 94/05 |
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