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Wohnraummietrecht
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Wohnraummietrecht
Das Land Baden-Württemberg hat im Herbst 2006
einen Gesetzesentwurf zur Liberalisierung des
Wohnraummietrechts vorgestellt. Mit diesem werden Änderungen
in drei wesentlichen Punkten angestrebt:
1. Die Verkürzung der Schonfrist in § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1
BGB von derzeit zwei Monaten. Vor dem Mietrechtsreformgesetz
betrug die so genannte Schonfrist lediglich einen Monat.
Nunmehr ist den Mietern
möglich, innerhalb von zwei Monaten nach Erhebung der
Räumungsklage durch Ausgleich der gesamten Rückstände die
Unwirksamkeit der Kündigung herbeizuführen. Dies allerdings
nur, wenn von dieser
Möglichkeit nicht bereits in den letzten 2 Jahren vor der
Kündigung Gebrauch gemacht wurde.
2. Abänderung bzw. Erhöhung der Kappungsgrenze von 20% bei
Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB. Vor dem
Mietrechtsreformgesetz galt eine Kappungsgrenze von
grundsätzlich 30%.
3. Aufhebung der für den Vermieter verlängerten
Kündigungsfristen nach § 573 c BGB. Die Kündigungsfrist des
Mieters beläuft sich derzeit auf drei Monate. Die zuvor
vorhandene Staffelung der
Kündigungsfristen für den Mieter wurde abgeschafft.
Beabsichtigt ist durch die Initiative des Landes
Baden-Württemberg, dass auch für den Vermieter die
Staffelung der Kündigungsfristen entsprechend
der Mietzeit aufgehoben wird und eine einheitliche kurze
Kündigungsfrist von drei Monaten gilt.
Der Vorstoß des Landes Baden-Württemberg ist grundsätzlich
zu begrüßen. In einigen Bereichen des Wohnraummietrechts
kann nicht von einem ausgewogenen Ausgleich zwischen den
Interessen der
Mieter und Vermieter gesprochen werden. So ist es auch nicht
verwunderlich, dass immer mehr Eigentümer und potentielle
Vermieter sich dagegen entscheiden, ihre Wohnungen dem
Wohnungsmarkt zur
Verfügung zu stellen. Immer wieder müssen diese feststellen,
dass ihre berechtigten Interessen als Vermieter weniger
Berücksichtigung finden als die Interessen des Mieters. Eine
Liberalisierung des
Wohnraummietrechts ist daher unter dem Gesichtspunkt der
Förderung der Bereitschaft zur Vermietung zu begrüßen. Es
bleibt abzuwarten, inwieweit diese Initiative Erfolg haben
wird. Wir werden hierüber
weiter berichten. |
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