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Werbegemeinschaft - Mietrecht A bis Z |
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Werbegemeinschaft
Gewerbliches Mietrecht: Beitrittspflicht zur
Werbegemeinschaft?
Die in einem Mietvertrag über Gewerbeflächen in einem
Einkaufszentrum normierte Pflicht des Mieters, einer noch zu
gründenden Werbegemeinschaft in Form einer GbR beizutreten,
ist unwirksam. Dies
entschied der BGH mit Urteil vom. Die Regelung benachteilige
den Mieter unangemessen, da dieser zum Beitritt einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpflichtet werde und
damit weitgehenden
Haftungsrisiken, z. B. der persönlichen Haftung auch für
Wettbewerbsverstöße ausgesetzt sei. Die in der Klausel
enthaltene Regelung, wonach die Kosten gemäß den Flächen
abgerechnet werden,
verstoße zudem gegen das Transparenzgebot. Die Vereinbarung
weiterer, neben der Miete zu zahlender Kosten müsse
ausdrücklich und insbesondere inhaltlich bestimmt erfolgen,
damit der Mieter die auf
ihn zukommenden Kosten einschätzen kann. Zumindest sei eine
Angabe einer betragsmäßigen Höchstgrenze erforderlich.
Der BGH führt in der Entscheidung aber auch aus, dass
Beitrittsklauseln nicht grundsätzlich unwirksam seien, denn
Mieter in einem Einkaufszentrum müssen regelmäßig mit
Klauseln, die den Beitritt zu einer Werbegemeinschaft
beinhalten, rechnen. Es kommt also auf die Ausgestaltung der
Klausel im Einzelnen an. Die Berechnung der Beiträge zur
Werbegemeinschaft muss für den Mieter bei Vertragsschluss
möglich sein. Die Werbegemeinschaft sollte tunlichst in
einer Form gegründet werden, die die persönliche Haftung
einschränkt. |
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