Werbegemeinschaft - Mietrecht A bis Z
 
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Werbegemeinschaft
Gewerbliches Mietrecht: Beitrittspflicht zur Werbegemeinschaft?
Die in einem Mietvertrag über Gewerbeflächen in einem Einkaufszentrum normierte Pflicht des Mieters, einer noch zu gründenden Werbegemeinschaft in Form einer GbR beizutreten, ist unwirksam. Dies entschied der BGH mit Urteil vom. Die Regelung benachteilige den Mieter unangemessen, da dieser zum Beitritt einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpflichtet werde und damit weitgehenden Haftungsrisiken, z. B. der persönlichen Haftung auch für Wettbewerbsverstöße ausgesetzt sei. Die in der Klausel enthaltene Regelung, wonach die Kosten gemäß den Flächen abgerechnet werden, verstoße zudem gegen das Transparenzgebot. Die Vereinbarung weiterer, neben der Miete zu zahlender Kosten müsse ausdrücklich und insbesondere inhaltlich bestimmt erfolgen, damit der Mieter die auf ihn zukommenden Kosten einschätzen kann. Zumindest sei eine Angabe einer betragsmäßigen Höchstgrenze erforderlich.

Der BGH führt in der Entscheidung aber auch aus, dass Beitrittsklauseln nicht grundsätzlich unwirksam seien, denn Mieter in einem Einkaufszentrum müssen regelmäßig mit Klauseln, die den Beitritt zu einer Werbegemeinschaft beinhalten, rechnen. Es kommt also auf die Ausgestaltung der Klausel im Einzelnen an. Die Berechnung der Beiträge zur Werbegemeinschaft muss für den Mieter bei Vertragsschluss möglich sein. Die Werbegemeinschaft sollte tunlichst in einer Form gegründet werden, die die persönliche Haftung einschränkt.

 

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