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Wärmeversorgung - Mietrecht A-Z |
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Umstellung der Wärmeversorgung auf
Contracting
Der Vermieter verstoße nicht gegen das
Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn er noch vor Abschluss des
Mietvertrages mit dem Mieter die Wärmeversorgung einem
Wärmecontractingunternehmen überträgt, so der BGH mit Urteil
vom 28.November 2007. Zwar sei der Vermieter grundsätzlich
verpflichtet, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss
auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Kosten haben, auf
ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten. Hierbei
handle es sich aber um eine vertragliche Nebenpflicht des
Vermieters, die das Bestehen eines Mietverhältnisses
voraussetze. Da das Mietverhältnis zwischen den Parteien bei
Abschluss des Contractingvertrages noch gar nicht bestanden
hatte, habe der Vermieter mit der Beauftragung des im
Vergleich zu anderen Anbietern teureren
Wärmecontractingunternehmens somit nicht gegen das
Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Zudem sei es dem
Vermieter aufgrund längerer Vertragsbindung eben tatsächlich
nicht möglich gewesen, zu einem günstigeren Anbieter zu
wechseln. Der Mieter war nach dem Mietvertrag auch
verpflichtet, die anteiligen Kosten einer eigenständigen
gewerblichen Lieferung von Wärme zu tragen.
Die Interessen des Mieters stehen derzeit schnell im
Spannungsfeld zu der erst kürzlich neu definierten
Verpflichtung des Vermieters zur „energetischen
Gebäudesanierung“. Es fragt sich, unter welchen Kriterien
das Wirtschaftlichkeitsgebot in Zukunft zu beachten sein
wird. Der BGH hat diese Frage vorliegend offen lassen
können. Die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Klärung –
auch seitens der Politik – wird hierdurch jedoch nur umso
deutlicher. |
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