Verkehrssicherheitspflicht - Mietrecht A-Z
 
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Verkehrssicherheitspflicht
Zu den wichtigsten Aufgaben eines Eigentümers gehört die Verkehrssicherheitspflicht. Das bekam ein Vermieter in Berlin zu spüren, der ein Schmerzensgeld von 2500 Euro zahlen musste. Einer seiner Mieter war im dunklen Keller schwer beladen gegen einen Holzbalken gestoßen, der in den Gang ragte. Dabei verletzte er sich schwer. Das Gericht wertete die Art und Weise, wie der Balkon verlegt wurde, als Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht (Landgericht Berlin Az. 67 s 319/03)

 
 
 
 
 
 

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