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Parabolantenne - Mietrecht A-Z |
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Des Mieters liebstes Kind - die
Parabolantenne
Der BGH hat in seinem aktuellen, noch nicht veröffentlichen
Urteil vom 16. Mai 2007 seine ständige Rechtsprechung noch
einmal bestätigt: Bei Vorliegen eines Kabelanschlusses sei
grundsätzlich ein sachlicher Grund für die Ablehnung einer
Parabolantenne gegeben. Allerdings ist der Vermieter, so das
oberste Gericht, ggf. aufgrund des durch Art. 5 Abs. 1 GG
geschützten Interesses des Mieters nach Treu und Glauben
verpflichtet, das Aufstellen der Antenne zu genehmigen, wenn
weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte
ästhetische Beeinträchtigung zu erwarten ist, beispielsweise
weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines
sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.
Diese Rechtsprechung gilt auch im Wohnungseigentumsrecht.
Auch dort sind die übrigen Eigentümer unter bestimmten
Voraussetzungen verpflichtet, das Aufstellen der
Parabolantenne, auch wenn es sich um eine bauliche
Veränderung handelt, zu dulden. Entscheidend ist die
Abwägung zwischen den betroffenen Grundrechten Eigentum
(Art. 14 GG) und Informationsfreiheit (Art. 5 GG), also die
Umstände des Einzelfalls, die genauestens zu überprüfen
sind. |
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Autor:
Bettina Baumgarten - baumgarten @ bethgeundpartner.de. (BGH, Urteil vom 16. Mai 2007, VIII ZR 207/04) |
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