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Ratgeber
Immobilienlexikon: Bauerwartungsland |
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Im
Allgemeinen versteht man unter einem Bauerwartungsland
verschiedene Grundstücke, die in näherer Zukunft bebaubar
sind oder bebaubar werden. Unterscheiden muss man im Bezug
auf das Bauerwartungsland, dass subjektive und objektive
Bauerwartungsland. Bei einem objektiven Bauerwartungsland
steht die spätere Bebaubarkeit bereits fest. Hier wurden
nämlich bereits ein Flächennutzungsplan erstellt. Handelt es
sich um ein subjektives Bauerwartungsland, dann wird nur
angenommen, dass dieses Land später bebaubar ist. An dieser
Stelle gibt es eine ganze Reihe von Faktoren, die dafür
sprechen, dass ein Grundstück irgendwann einmal zum Bauland
erklärt wird.
Dies kann
sich beispielsweise aus der direkten Nähe zur Gemeinde
ergeben oder auch dadurch, dass es in der direkten
Nachbarschaft bereits erschlossene Gebiete gibt. Im
Flächennutzungsplan werden diese subjektiven
Bauerwartungsländern oftmals bereits als Bauerwartungsland
gekennzeichnet. Beim Kauf von einem Bauerwartungsland sollte
man immer Vorsicht walten lassen, denn auch wenn bei einem
subjektiven Bauerwartungsland die Bebauung wahrscheinlich
ist, steht dies noch nicht zu 100 Prozent fest. Wenn noch
nicht eindeutig klar ist, dass eine Bebauung auch
vorgenommen werden darf, kann sich der Kauf zu einem sehr
risikoreichen Spekulationsgeschäft entwickeln. |
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