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Ruhestörung
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Ruhestörung
Die neuen Einbaumöbel führten in dem Haus dazu, dass die
Nachbarn noch mehr Krach ertragen musste. Sie kürzte die
Miete. Der Vermieter meinte zwar, sie müsse die Geräusche
akzeptieren. Das Amtsgericht Neuruppin gab allerdings seiner
Mieterin Recht (Az. 42 C 263/04). |
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Ruhestörung
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden ließ das
Glockenspiel im Garten einer Seniorenresidenz verstummen.
Nachbarn war das Glockenspiel zu laut. Die Richter gaben
ihnen recht: Die Lautstärke von Mittel 70 db (A) gehe über
das zumutbare Maß hinaus (Az. 9 K 108/06). |
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Ruhestörung
Ein Mieter hatte in einem Beispielfall in einem Mehrfamilienhaus
des Öfteren nachts laute Musik gehört. In ihrer Nachtruhe wurden
die übrigen Bewohner dadurch unzumutbar gestört. Der Vermieter
kündigte dem Mieter fristlos, nachdem eine Abmahnung fruchtlos
geblieben war. Der Vermieter klagte auf Räumung, weil der Mieter
nicht einsichtig war und nicht freiwillig ausziehen wollte. Die
Rechtmäßigkeit der Kündigung wurde dem Vermieter dann vom
Coburger Gericht bestätigt. Dass es nach der fristlosen
Kündigung nicht mehr Störungen gekommen war, spielte bei der
Urteilsfindung keine Rolle mehr. Dass der Mieter zunächst auch
nach der Abmahnung in Hausfrieden störte, war hierbei nämlich
das entscheidende Momentum (LG Coburg, Az. 32 S 1/08). |
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