Ruhestörung - Mietrecht A bis Z
 
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Ruhestörung
Die neuen Einbaumöbel führten in dem Haus dazu, dass die Nachbarn noch mehr Krach ertragen musste. Sie kürzte die Miete. Der Vermieter meinte zwar, sie müsse die Geräusche akzeptieren. Das Amtsgericht Neuruppin gab allerdings seiner Mieterin Recht (Az. 42 C 263/04).

 

Ruhestörung
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden ließ das Glockenspiel im Garten einer Seniorenresidenz verstummen. Nachbarn war das Glockenspiel zu laut. Die Richter gaben ihnen recht: Die Lautstärke von Mittel 70 db (A) gehe über das zumutbare Maß hinaus (Az. 9 K 108/06).

 

Ruhestörung
Ein Mieter hatte in einem Beispielfall in einem Mehrfamilienhaus des Öfteren nachts laute Musik gehört. In ihrer Nachtruhe wurden die übrigen Bewohner dadurch unzumutbar gestört. Der Vermieter kündigte dem Mieter fristlos, nachdem eine Abmahnung fruchtlos geblieben war. Der Vermieter klagte auf Räumung, weil der Mieter nicht einsichtig war und nicht freiwillig ausziehen wollte. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung wurde dem Vermieter dann vom Coburger Gericht bestätigt. Dass es nach der fristlosen Kündigung nicht mehr Störungen gekommen war, spielte bei der Urteilsfindung keine Rolle mehr. Dass der Mieter zunächst auch nach der Abmahnung in Hausfrieden störte, war hierbei nämlich das entscheidende Momentum (LG Coburg, Az. 32 S 1/08).

 

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