Renovierungskosten - Mietrecht A bis Z
 
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Renovierungskosten - Anspruch auf Kosten
Ist ein Sozialhilfeempfänger beim Auszug laut seinem Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet, hat er einen Anspruch auf Renovierungskosten, so urteilten die Richter am Landgericht Baden-Württemberg. In Ihrem Urteil machten die Richter ebenfalls zur Bedingung, dass die neue Wohnung günstiger ist und der Sozialhilfeempfänger deshalb umziehen muss (Az. L 7 SO 4415/05).


Mieter muss überdurchschnittliche Renovierungskosten ersetzen
Ihre Fünf-Zimmer-Mietwohnung räumten Mieter im Beispielfall Ende November 2005. Mittels eines Schreibens ihres Rechtsanwalts forderten sie im März 2006 die Rückzahlung der Kaution, sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Dass er einen roten Vollanstrich im Schlafzimmer, diverse Dübellöcher sowie eine Kindertapete mit Sternchen beseitigen lassen musste, entgegnete daraufhin der Vermieter. Somit rechnete er die Kaution mit den Maler- und Reinigungskosten auf. Dass die Ausstattung der Mieträume mit einer markant gemusterten Kindertapete und einem roten Vollanstrich durchaus noch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache darstellt, erklärte das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil. Auch für die von den Mietern gebohrten  Dübellöcher gilt dies in einer Fünf-Zimmer-Wohnung. Dass der intensive rote Farbanstrich jedoch mehr als üblich mit einem neutralen Farbton überstrichen werden musste, dahingehend mussten die Mieter jene Kosten ersetzen. Denn überschritten waren hier die Kosten einer normalen Renovierung. Weil der Vermieter eine sechsmonatige Prüfungsfrist hatte, musste er die Anwaltskosten nicht ersetzen. Noch nicht überschritten war diese Frist nämlich zum Zeitpunkt des anwaltlichen Schreibens (LG Frankfurt a. M., Az. 2 11 S 125/06).

 

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