|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Renovierungskosten - Mietrecht A bis Z |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Renovierungskosten - Anspruch auf
Kosten
Ist ein Sozialhilfeempfänger beim Auszug laut seinem
Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet, hat er einen
Anspruch auf Renovierungskosten, so urteilten die Richter am
Landgericht Baden-Württemberg. In Ihrem Urteil machten die
Richter ebenfalls zur Bedingung, dass die neue Wohnung
günstiger ist und der Sozialhilfeempfänger deshalb umziehen
muss (Az. L 7 SO 4415/05). |
|
|
Mieter muss überdurchschnittliche
Renovierungskosten ersetzen
Ihre Fünf-Zimmer-Mietwohnung räumten Mieter im
Beispielfall Ende November 2005. Mittels eines Schreibens
ihres Rechtsanwalts forderten sie im März 2006 die
Rückzahlung der Kaution, sowie die Erstattung der
Rechtsanwaltskosten. Dass er einen roten Vollanstrich im
Schlafzimmer, diverse Dübellöcher sowie eine Kindertapete
mit Sternchen beseitigen lassen musste, entgegnete daraufhin
der Vermieter. Somit rechnete er die Kaution mit den Maler-
und Reinigungskosten auf. Dass die Ausstattung der Mieträume
mit einer markant gemusterten Kindertapete und einem roten
Vollanstrich durchaus noch einen vertragsgemäßen Gebrauch
der Mietsache darstellt, erklärte das Landgericht Frankfurt
in seinem Urteil. Auch für die von den Mietern gebohrten
Dübellöcher gilt dies in einer Fünf-Zimmer-Wohnung. Dass der
intensive rote Farbanstrich jedoch mehr als üblich mit einem
neutralen Farbton überstrichen werden musste, dahingehend
mussten die Mieter jene Kosten ersetzen. Denn überschritten
waren hier die Kosten einer normalen Renovierung. Weil der
Vermieter eine sechsmonatige Prüfungsfrist hatte, musste er
die Anwaltskosten nicht ersetzen. Noch nicht überschritten
war diese Frist nämlich zum Zeitpunkt des anwaltlichen
Schreibens (LG Frankfurt a. M., Az. 2 11 S 125/06). |
|
|
|
|
|
|