Zivilprozessrecht
Das deutsche Zivilprozessrecht ist in der
Zivilprozessordnung (ZPO) dokumentiert und regelt den Ablauf
von Rechtsstreitigkeiten vor einem zivilen Gericht. Bei den
Streitparteien vor dem Zivilgericht kann es sich sowohl um
Privatpersonen als auch Geschäftsleute oder beides handeln.
Mit dem Zivilprozess wird den genannten Personengruppen aus
dem Privat- oder Handelsrecht die Möglichkeit gegeben,
materielle Forderungen auf gerichtlichem Wege einzuklagen.
Der erste Schritt eines Zivilprozesses ist das sogenannte
Erkenntnisverfahren, bei dem der Kläger seinen Anspruch
geltend macht. Zunächst kann der Kläger versuchen, seine
Forderung im Mahnverfahren einzutreiben, sofern es sich um
eine materielle Forderung handelt. Je nach Art des
vorliegenden Falls kann der Kläger auf eine materielle bzw.
finanzielle Leistung klagen oder auf die Feststellung eines
bestimmten Rechtsverhältnisses klagen. Das Zivilprozessrecht
spricht dabei auch von der Leistungs- bzw.
Feststellungsklage. An das Erkenntnisverfahren schließt sich
im Rahmen des Zivilprozesses das Vollstreckungsverfahren an,
bei dem gerichtliche Entscheidungen durchgesetzt werden. Der
Zivilprozess endet in der Regel mit einem gerichtlichen
Urteil oder einem zwischen den Streitparteien geschlossenen
Vergleich.
Für den Zivilprozess sind das Amtsgericht, Landgericht,
Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof geführt, wobei
der unterlegenen Partei die jeweils nächste Instanz zur
Berufung offen steht. Der Zivilprozess kann auch im
Zusammenhang mit einem anhängigen Strafverfahren geführt
werden, wird jedoch unabhängig davon bewertet und beurteilt.
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