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Beseitigung
baulicher Maßnahmen
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Pflicht zur
Beseitigung baulicher Maßnahmen durch Mehrheitsbeschluss? |
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Wohnungseigentümer können durch Mehrheitsbeschluss neue
Pflichten einzelner Miteigentümer begründen. Eine
Wohnungseigentümer-gemeinschaft hatte in einem vom OLG
Hamburg entschiedenen Fall unangefochten beschlossen, dass
ein nachträglich errichtetes Betonfundament für eine
Terrasse einschließlich des Plattenbelages vom diese
Veränderung vornehmenden Eigentümer beseitigt werden und der
ursprüngliche Zustand der Terrasse wieder hergestellt werden
sollte. Dem widersetzte sich der in Anspruch genommene
Wohnungseigentümer. Das OLG Hamburg hielt den Eigentümer
aufgrund des bestandskräftig gewordenen Beschlusses jedoch
für verpflichtet, die Veränderungen zu beseitigen.
Die Entscheidung des OLG Hamburg überrascht. Die herrschende
Meinung auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung geht
davon aus, dass Wohnungseigentümern durch Beschluss
Pflichten nicht auferlegt werden können. Daher ist trotz
dieser Entscheidung des OLG Hamburg von Beschlüssen, die
einzelnen Eigentümern Pflichten auferlegen, wegen des hohen
Risikos, im Anfechtungsverfahren zu unterliegen, abzuraten.
Autor: Susanne Tank - Fundstelle: OLG Hamburg, 24.Oktober.2008, 2 Wx 115/08, ZMR 2009, 306 ff. |
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Rechtsgebiete
•
Rechtsgebiete W
• Wohnungseigentumsrecht |
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