|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Schadensersatz bei fehlerhafter Buchführung
|
|
| |
|
|
 |
|
Schadensersatz bei fehlerhafter Buchführung |
|
Ein
ausgeschiedener Verwalter hatte nicht ordnungsgemäß Rechnung
gelegt. Die von den Wohnungseigentümern geleisteten
Vorauszahlungen waren nicht vollständig bzw. fehlerhaft
erfasst und mussten daher mit hohem zeitlichen Aufwand nach
Rücksprache mit den Wohnungseigentümern und Prüfung neu
ermittelt werden. Hierdurch sind Kosten von über 6.000,00
EUR entstanden. Diese muss der Ex-Verwalter ersetzen,
entschied das LG Wuppertal.
Dass ein Verwalter seine Pflichten nicht verletzten darf,
ist sicher selbstverständlich. Falls dies doch geschieht,
sollte seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft beachtet
werden, dass der Verwalter zunächst unter Fristsetzung
aufzufordern ist, die geschuldete Leistung - hier eine
ordnungsgemäße Rechnungslegung - noch zu erbringen. Diese
Fristsetzung ist nur entbehrlich, wenn der Verwalter dies
verweigert oder andere Umstände vorliegen, die ein Abwarten
unzumutbar machen. Erst nach Ablauf der Frist kann
erfolgreich Schadensersatz gefordert werden. Autor: Susanne
Tank - tank@bethgeundpartner.de. Fundstelle: LG Wuppertal,
Beschluss vom 5. Februar 2009, 6 T 468/08, ZMR 2009, 556
|
|
|
|
Rechtsgebiete
•
Rechtsgebiete W
• Wohnungseigentumsrecht |
 |
|
|
 |
 |
|
|
 |
|
|
|
|
 |
 |
|
|