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Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht ist zwar eng mit dem Mietrecht
verwandt, aus juristischer Sicht aber dennoch ein eigener
und vor allem unabhängiger Rechtsbereich. Die Gesetze,
Verordnungen und Bestimmungen über das
Wohnungseigentumsrecht sind im Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG
bzw. WEG) aufgeführt.
Das Wohnungseigentumsrecht bzw. das dazugehörige Gesetz
regeln die Eigentumsverhältnisse zwischen zwei oder mehreren
Eigentümern an Gebäuden und Grundstücken, z.B. in
Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen. Die im
Wohnungseigentumsgesetz enthaltenen Regelungen beziehen sich
ausdrücklich auch auf nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen
oder Flächen auf dem Grundstück, wozu z.B. Keller, Speicher
oder Garten zu zählen sind. Darüber hinaus gibt das
Wohnungseigentumsrecht auch Antworten auf Fragen bezüglich
der Verwaltung eines gemeinschaftlich genutzten
Wohneigentums, wozu insbesondere auch die korrekte
Verteilung von Verwaltungs- und Betriebskosten gehört.
Weitere Bestimmungen und Verordnungen innerhalb des
Wohnungseigentumsrechts regeln die Rechte und Pflichte der
Eigentümer untereinander. In diesen Regelungen, z.B. über
Ruhezeiten oder Treppenhausnutzung, sind sehr große
Ähnlichkeiten mit dem Mietrecht zu erkennen. Das
Wohnungseigentumsrecht sieht die regelmäßige Zusammenkunft
einer Eigentümerversammlung vor, auf der grundlegende Fragen
geklärt werden können und auf der sich die Stimmenanzahl
jedes Wohnungseigentümers an den Anteilen seines Eigentums
am Gesamteigentum orientieren muss. |
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Urteile: |
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Rechtsberatungskosten des Verwalters hat dieser zu tragen |
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Der Verwalter einer
Wohnungseigentumsanlage hat sich mehrfach rechtlich wegen
der Erstellung der Jahresabrechnung ... |
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Wohnungseigentümer haften nicht gesamtschuldnerisch |
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Um eine Haftung der
Wohnungseigentümer neben der Wohnungseigentümergemeinschaft
zu vermeiden, ist bei Vertragsabschlüssen ... |
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Zahlungspflicht bei Erwerb zwangsversteigerten Wohneigentums |
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Der Erwerb
einer Eigentumswohnung aufgrund Zuschlags im Termin zur
Zwangsversteigerung kann für den Erwerber wirtschaftlich
attraktiv sein ... |
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Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Verjährung |
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Der Beschluss
über die Jahresabrechnung begründet einen Zahlungsanspruch
hinsichtlich Hausgeldvorauszahlungsrückstände ... |
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Pflicht zur Beseitigung baulicher Maßnahmen durch Mehrheitsbeschluss?
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Wohnungseigentümer können durch
Mehrheitsbeschluss neue Pflichten einzelner Miteigentümer
begründen ... |
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Teilnahme von Anwälten an der WEG-Versammlung
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Im Rahmen von komplizierten
Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierungen sowie zu
erwartenden Änderungsanträgen ... |
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Schadensersatz bei fehlerhafter Buchführung |
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Ein ausgeschiedener Verwalter
hatte nicht ordnungsgemäß Rechnung gelegt. Die von den
Wohnungseigentümern geleisteten ... |
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