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Wertpapierrecht
Das Wertpapierrecht regelt den Umgang mit Wertpapieren und
die Rechtsfolgen, die sich aus dem Besitz von Wertpapieren
ergeben. Übergeordnet ist das Wertpapierrecht zum Banken-
und Börsenrecht zu zählen. Zu den Wertpapieren werden nicht
nur Aktien gezählt, sondern z.B. auch Schecks, Wechsel,
Hypotheken, Pfandbriefe oder sonstige Schuldbriefe. Während
eine Aktie eine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft (AG)
ist, handelt es sich bei den übrigen Wertpapieren in der
Regel um Rechte an materiellen oder finanziellen Ansprüchen,
die der Inhaber gegenüber Dritten hat.
Der Besitz von Aktien berechtigt den Zeichner an der
Teilnahme an der Mitgliederversammlung der betreffenden AG,
auch Aktionärsversammlung genannt, wo sich aus der Anzahl
der Aktien eine entsprechende Stimmenzahl ergibt. Aufgrund
dieser Besonderheit des Aktienrechts kann es in der
Wirtschaft zu sogenannten “Feindlichen Übernahmen“ kommen,
wenn ein Aktionär so viele Aktien erwirbt, bis er die
Stimmenmehrheit im Unternehmen besitzt. Aktiengeschäfte
bieten eine relativ hohe Gewinnmöglichkeit, sind
andererseits aber auch eine sehr riskante Anlageform.
Bei Pfand- oder Schuldbriefen, handelt es sich um das Leihen
von Geldbeträgen oder die Übernahme von Schulden. Die
Konditionen können dabei zwischen Schuldner und Gläubiger
innerhalb eines vorgegebenen Rahmens frei verhandelt werden.
Das Ausstellen von Hypotheken oder Pfandbriefen stellt damit
eine Alternative zu herkömmlichen Krediten dar, die in
bestimmten Fällen sinnvoll sein kann und für den Gläubiger
relativ sicher ist. |
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