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Waffenrecht
Als Wirtschaftsrecht wird die Ansammlung von Gesetzen und
Verordnungen aus allen Rechtsgebieten bezeichnet, die die
Rechte und Pflichten von wirtschaftlich tätigen Personen,
Einrichtungen oder Organisationen untereinander oder
gegenüber staatlicher Stellen regulieren. Auch wenn im
Grundgesetz keine eindeutige Aussage über die in Deutschland
existierende Wirtschaftsform vorgenommen wird, folgt das
Geschäftsleben in der Bundesrepublik den Grundsätzen der
freien Marktwirtschaft. Käufer und Verkäufer sind beim
Abschluss von Kaufverträgen also frei von staatlichen
Vorgaben, was insbesondere für die Preisgestaltung gilt,
getreu dem Motto “Angebot und Nachfrage bestimmen den
Preis“.
Neben den vorgenannten Grundzügen des
Wirtschaftsverfassungsrechts bildet das
Wirtschaftsverwaltungsrecht einen weiteren Teilbereich des
allgemeinen Wirtschaftsrechts. Damit sind die
Eingriffsmöglichkeiten des Staats in die Wirtschaft gemeint,
die sich vor dem Hintergrund der freien Marktwirtschaft
allerdings in Grenzen halten. Von Bedeutung sind dabei die
Subventionen, mit denen bestimmte Wirtschaftszweige oder
Unternehmen über einen begrenzten Zeitraum hinweg
unterstützt werden können, oder die Arbeit des Kartellamts,
das bei Unternehmenszusammenschlüssen grünes Licht geben
muss, um Monopole zu vermeiden.
Das Wirtschaftsprivatrecht als dritter Teil des allgemeinen
Wirtschaftsrechts spannt den Rahmen für den Handel und
Waren- bzw. Leistungsaustausch zwischen Produzenten,
Händlern und Endverbrauchern. Auf EU-Ebene ist im
Zusammenhang mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht noch das
europäische Gesellschaftsrecht als relevant zu bezeichnen. |
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