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Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen
Versicherungen einerseits und Versicherungsnehmern
andererseits. Neben Vorschriften über Ausgestaltungen und
Form von Versicherungsverträgen beschäftigt sich das
Versicherungsrecht auch mit den Bezügen von Maklern oder der
konkreten Abwicklung eines Schadensfalls. Zu Beginn bzw.
Mitte des Jahres 2008 erführ das Versicherungsrecht einige
Änderungen, die die Position des Verbrauchers, also des
Versicherungsnehmers, in Zukunft nachhaltig verbessern
sollen. Damit ist der deutsche Gesetzgeber einer
EU-Richtlinie gefolgt, die das Versicherungsrecht in allen
Mitgliedstaaten der EU vereinheitlichen und für mehr
Transparenz sorgen soll.
Versicherungsverträge, die nach dem 01. Januar 2008
geschlossen wurden, sind in jedem Fall nach spätestens drei
Jahren unter Einhaltung der entsprechenden Fristen kündbar.
Damit gehören langfristige Versicherungsverträge mit
Laufzeiten von fünf Jahren und mehr der Vergangenheit an,
was jedoch gleichzeitig bedeutet, dass der
Versicherungsnehmer auf attraktive Prämienrabatte verzichten
muss. Lebensversicherungen und ähnliche Verträge, die
naturgemäß über einen langfristigen Zeitraum abgeschlossen
werden, sind nach wie vor möglich, jedoch unter dem
Vorbehalt der besseren Kündbarkeit seitens des
Versicherungsnehmers.
Weitere Änderungen im Versicherungsrecht betreffen das
Widerrufsrecht zum Schutz der Verbraucher vor
Haustürgeschäften, die Verpflichtung der Versicherungen,
künftig noch ausführlicher als bisher über Inhalte des
Vertrags zu informieren sowie die vereinfachte
Schadensregulierung, wobei die Versicherungen nur noch bei
vorsätzlichem Handeln von der Leistungspflicht befreit
werden können. Bisher war dies unter Umständen auch schon
bei grober Fahrlässigkeit möglich. |
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