Verkehrsrecht
Im Allgemeinen werden mit dem Verkehrsrecht sämtliche
Gesetze und Verordnungen in Verbindung gebracht, die das
Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen oder
sonstigen Verkehrswegen betreffen. Streng genommen sind
jedoch auch darüber hinausreichende Themenfelder wie z.B.
das Fracht- oder Transportwesen dem Verkehrsrecht
zuzuordnen. Das Verkehrsrecht ist sehr vielschichtig und
lässt sich je nach Einzelfall über öffentliches, Privat-
oder Strafrecht definieren.
Der wichtigste Zweig des Verkehrsrechts ist die
Straßenverkehrsordnung, der sich jeder Teilnehmer des
öffentlichen Straßenverkehrs zu unterwerfen hat. Entgegen
der landläufigen Meinung kann die Straßenverkehrsordnung
auch auf Privatwegen oder –straßen Gültigkeit besitzen, z.B.
auf Parkplätzen oder sonstigen Straßen, die der
Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Straßenverkehrsordnung
ist nur dann außer Kraft, wenn es sich um ausschließlich
privat genutzte Verkehrsflächen handelt.
Das Verkehrsrecht lässt sich untergeordnet in mehrere
Bereiche unterteilen. Für die Erteilung der Fahrerlaubnis
ist das Verkehrsverwaltungsrecht bindend, während bei
Unfällen im Straßenverkehr das Verkehrshaftungsgesetz oder
bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
(Falschparken, zu schnelles Fahren etc.) das
Verkehrsstrafrecht bzw. Verkehrsbußgeldrecht zuständig sind.
In bestimmten Fällen können auch zwei oder mehrere
Unterabschnitte des Verkehrsrechts von Bedeutung sein.
Abschließend fallen auch verkehrserzieherische Maßnahmen wie
z.B. Führerscheinnachschulungen, Erteilung von Fahrverboten
oder die in der der Umgangssprache als Idioten-Test bekannte
MPU in den Geltungsbereich des Verkehrsrechts.
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