Verfassungsrecht
Die Verfassung spannt den rechtlichen Rahmen eines jeden
Staates, Gliedstaates oder Staatenbunds. In Deutschland kann
das Grundgesetz als eine solche Verfassung angesehen werden.
Das deutsche Grundgesetz zählt weltweit zu den ältesten
Verfassungen überhaupt und enthält teilweise noch Passagen,
die bereits Bestandteil der Weimarer Verfassung waren. Die
Weimarer Verfassung stammt aus dem Jahr 1919.
Unterhalb des Grundgesetzes sind die Verfassungen der
jeweiligen Bundesländer anzusiedeln, oberhalb gibt es eine
Verfassung der Europäischen Union (EU), die als Vertrag von
Lissabon bekannt ist. Da der Vertrag von Lissabon als
künftige EU-Verfassung eine massive Abwertung aller
nationalen Verfassungen, unter anderem auch des deutschen
Grundgesetzes vorsieht, steht dem Vertragswerk eine
nennenswerte Anzahl von Kritikern gegenüber. Daher wurde der
Vertrag von Lissabon in Deutschland und einigen anderen
Mitgliedsstaaten der EU auch noch nicht ratifiziert (Stand:
Juni 2009), da es verfassungsrechtliche Bedenken gibt.
Die Verfassungen auf den verschiedenen Ebenen (z.B.
Bundesland, BRD und EU) müssen sinnvoll aufeinander
aufbauen, wobei die übergeordnete Verfassung Priorität
genießt. Ferner müssen die Gesetze aller unter dem
Grundgesetz stehenden Rechtsgebiete mit der Verfassung
vereinbar sein und dürfen dieser nicht widersprechen. Jeder
Bundesbürger kann gegen das Grundgesetz oder Teile davon
Verfassungsklage oder –beschwerde vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.
Rechtsberatung
Starten Sie jetzt Ihre E-Mail
Rechtsberatung.
Mietrecht & Urteile Aktuelle Urteile und
Entscheidungen
zum Thema Mietrecht.
Energiespar-Ratgeber
Informieren Sie sich umfassend zu den
Themen Heizen, Strom und Verkehr.