Vereinsrecht
Das Vereinsrecht ist ein Rechtsgebiet des Zivilrechts und
regelt in Deutschland die wesentlichen Strukturen und
Vorgänge innerhalb eines Vereins. Als Verein gelten laut dem
Vereinsrecht sämtliche Organisationen, die aus mehreren
natürlichen Personen bestehen und der Verfolgung eines
bestimmten Zwecks dienen. Eine bestimmte Anzahl von
Mitgliedern, ein mit dem Gesetz vereinbarer und nicht gegen
gute Sitte und Moral verstoßender Vereinszweck sowie ein
Vereinsname sind zwingende Voraussetzung für die Gründung
eines Vereins.
Auch wenn es sich bei den meisten Vereinen um eingetragene
Vereine (e.V.) handelt, so sind daneben auch andere
Vereinsformen zulässig. Das deutsche Vereinsrecht kennt
außerdem noch den altrechtlichen Verein (Gründung vor dem
Jahr 1900), wirtschaftliche Vereine (z.B.
Aktiengesellschaft, GmbH) und nicht rechtsfähige Vereine,
die die Vorschriften des Vereinsrechts nicht vollumfänglich
erfüllen (Gesellschaften im engeren Sinne nach §§ 705 ff.
BGB).
Eingetragene Vereine müssen aus mindestens sieben
Mitgliedern bestehen und kommen in den Genuss steuerlicher
Vorteile, die durch die gemeinnützige Tätigkeit des Vereins
zu begründen sind. Das Vereinsrecht verpflichtet
eingetragene Vereine dazu, sich eine Satzung zu geben.
Ferner muss der Verein aus einer Gründungsversammlung
hervorgehen und mindestens jährlich eine
Mitgliederversammlung abhalten, die zugleich das höchste
Organ eines jeden Vereins darstellt. Die
Mitgliederversammlung muss mindestens einen Vorstand und
gegebenenfalls noch weitere Vereinsgremien wählen.
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