Verbandsrecht
Das Verbandsrecht ist eng mit dem Vereinsrecht verwandt. Bei
einem Verband handelt es sich im Wesentlichen um eine
juristische Person, in der sich mehrere Vereine
organisieren, die dieselben oder ähnliche Interessen
verfolgen. In den meisten Fällen werden regionale Verbände
gegründet, die sich wiederum zu einem Gesamtverband auf
Landes- oder Bundesebene zusammenschließen.
An der untersten Stelle der Verbandsstruktur steht damit der
einzelne Verein. Über Kreisverbände geht es dann über
Landesverbände bis zu den Bundesverbänden. In einigen Fällen
folgen danach auch noch internationale Verbände, die die
Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Diese
Interessensvertretung kann von Verbänden aller Ebenen sowohl
gegenüber anderen Verbänden gleicher Gesinnung als auch
gegenüber Verbänden anderer Fachrichtungen beziehen.
Ein bekanntes Beispiel für einen Verband ist der DFB
(Deutscher Fußball Bund), in dem sämtliche Landesverbände
und damit letztlich auch alle Fußballvereine in Deutschland
organisiert sind. Über dem DFB stehen die UEFA auf
europäischer Ebene sowie die FIFA auf globaler Ebene.
Die Struktur eines Verbands ist ähnlich aufgebaut wie bei
einem Verein. Alle Amtsträger innerhalb eines Verbands
müssen von den Mitgliedern gewählt werden. Die
Mitgliedsvereine des Verbands schicken eigene Vertreter zur
sogenannten Verbandsversammlung, die der
Mitgliederversammlung im Verein entspricht. Ein analoges
Vorgehen zum Vereinsrecht sieht das Verbandsrecht bei der
Gründung, Auflösung oder ähnlichen Entscheidungen von
bestimmter Tragweite vor.
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