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Probeausritt:
Schmerzensgeldanspruch nach Unfall
Macht ein Kaufinteressent mit einem Pferd, das er
beabsichtigt zu kaufen, im Vorfeld einen Probeausritt und
stürzt dabei schwer, kann der Eigentümer des Pferdes zur
Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlung verpflichtet sein.
Dies ist auch dann der Fall, wenn sich die Frau „freiwillig
und mit Einverständnis des Besitzers“ auf das Pferd gesetzt
hat. Das Landgericht in Itzehoe stellte fest, dass auch
solche Fälle von der Tierhalterhaftpflicht umfasst werden (Az.
3 O 262/00).
Meerschweinchen von Katze gejagt
Es kann einem Halter einer Katze nicht zugemutet
werden, dass er zu bestimmten Zeiten seine Katze in einer
Einfamilienhausgegend einsperren muss, so entschied es das
Amtsgericht in Köln. Das Einsperren der Katze ist auch dann
nicht zumutbar, wenn eine Anwohnerin Angst um das Leben
ihrer freilaufenden Meerschweinchen hat. In einer derartigen
Wohngegend ist es durchaus üblich, dass Katzen frei
herumlaufen können, was für Meerschweinchen nicht gilt (Az.
134 C 281/00).
Haustiere: Giftschlangen
Wenn der Eigentümer einer Wohnung 30
Giftschlangen, sechs Pfeilgiftfrösche sowie einige Echsen in
einem Terrarium hält, kann bei dieser Tierhaltung nicht mehr
von „einem ordnungsgemäßen Gebrauch des Eigentums“
gesprochen werden. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe
erklärte seine Entscheidung damit, dass immer die Gefahr
bestünde, dass die Tiere durch eine Unachtsamkeit
entweichen. Die übrigen Eigentümer könnten sich durch die
Tierhaltung unsicher und bedroht fühlen. Das Gericht
entschied im konkreten Fall, dass die Tiere abgeschafft
werden müssen (Az. 14 Wx 51/03).
Jogger muss sich einem Hund
langsamer nähern
Nähert sich ein Jogger einem nicht angeleinten
Hund, so muss er sein Tempo verringern. Wenn er sein Tempo
beibehält und über den Hund stürzt, kann die
Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundeshalters für den
entstandenen Schaden nicht 100-prozentig aufkommen. Sie kann
nur zu 70 Prozent herangezogen werden, urteilte das
Oberlandesgericht in Koblenz. Läuft ein Jogger über einen
Hund und es kommt zu einem Schaden, dann trifft den Sportler
eine Mitschuld (Az. 5 U 27/03).
Papagei bekommt keinen
Schadensersatz
Wenn der Vermieter einer Wohnung die Fugen im
Badezimmer erneuern und wird bei diesen Arbeit so viel
Schmutz aufgewirbelt, dass infolge der Staubentwicklung der
Papagei des Mieters erstickt, dann kann der
Wohnungseigentümer nicht zur Leistung eines Schadenersatzes
für das verstorbene Tier herangezogen werden. So entschied
es das Landgericht in Lüneburg. Dem Mieter musste im
verhandelten Fall bewusst sein, dass bei derartigen Arbeiten
Staub und Dreck entstehen (Az. 6 S 134/02)
Mieter darf Hausschwein halten
Wird in einem Mietshaus das Halten von
Kleintieren durch den Vermieter erlaubt, darf dieser es
einer Mieterin auch nicht untersagen, sich ein Hausschwein
zu halten. Dies ist aber nur der Fall, wenn sich andere
Mieter durch das Hausschwein nicht gestört fühlen, so
entschied es das Amtsgericht in Berlin-Köpenick (Az. 17 C
88/00).
Bremsen auch für Katzen
Muss ein Autofahrer innerhalb einer Ortschaft
stark abbremsen, weil ihm eine Katze vors Auto läuft, und
fährt ihm daraufhin ein anderer Wagen hinten auf, dann ist
die Kfz-Haftpflichtversicherung des Auffahrenden
heranzuziehen. Das Landgericht sah es nicht als erwiesen an,
dass der Vordermann den Unfall verschuldet hat und es grob
fahrlässig sei, für ein Kleintier zu bremsen (Az. 5 S
181/00).
Halter eines ausreißenden Pferdes
muss bezahlen
Der gewerbliche Halter eines Pferdes muss den
Schaden bezahlen, wenn sein Pferd vom Hof wegläuft und auf
einer naheliegenden Straße einen Unfall verursacht. Dies ist
auch dann der Fall, wenn das Pferd ausgerissen ist, weil ein
Unbekannter das Tor geöffnet hat und der Halter gar nichts
dafür konnte. In einem konkreten Fall entschied das
Oberlandesgericht Nürnberg, dass der Hofbesitzer das Öffnen
der Tore durch Verschließen dergleichen hätte vermeiden
können (Az. 9 U 3987/03).
Auf Pferde mit Allergien gibt es
ein Umtauschrecht
Wenn im Frühjahr ein Pferdezüchter ein Pferd
verkauft und sich erst im Sommer herausstellt, dass das
Pferd unter einer Allergie leidet, hat der Käufer das Recht,
das Tier zurückzugeben. In einem Fall beschloss der
Bundesgerichtshof, dass das Tier, welches in den
Sommermonaten unter einer von Mücken ausgelösten Allergie
leidet, vom Käufer an den Verkäufer zurückgegeben werden
kann. Da der „Mangel“ innerhalb von sechs Monaten
aufgetreten ist, liegt die Vermutung nahe, dass das Pferd
bereits bei der Übergabe krank war (Az. VIII ZR 173/05).
Katzenkot in nachbarschaftlichem
Garten
Hält der Nachbar eine Katze und diese unternimmt
Ausflüge in den Garten des Nachbarn und verschmutzt diesen
mit Kot, muss der Garteninhaber dies dulden. Das ist sogar
dann der Fall, wenn die Spielgeräte der Kinder von den
Beschmutzungen betroffen sind. Nicht zumutbar sind
allerdings Kotablagerungen von mehreren Tieren, so beschloss
es das Amtsgericht in Neu-Ulm (Az. 2 C 47/98).
Mini-Schweine dürfen nicht in die
Mietwohnung
Grundsätzlich darf das Halten eines Mini-Schweins
in einer Mietwohnung nicht verboten werden. Sollte man das
Schwein allerdings leicht in Panik versetzen können, wird es
schnell aggressiv wird und hat in der Vergangenheit schon
mehrfach Menschen verletzt hat, dann kann der Mieter
aufgefordert werden, das Mini-Schwein wieder abzuschaffen,
so entschied es das Landgericht München I (Az. 31 S
20796/04).
Husky darf Kaninchen und
Meerschweine töten
Wird ein Huskey von einem Nachbarn beschuldigt,
zwei Kaninchen und zwei Meerschweinchen totgebissen zu
haben, dann muss der Halter des Huskys mit seinem Hund nicht
zum Wesenstest. Nach der Entscheidung der Richter am
Verwaltungsgericht in Mainz ist ein Wesenstest nur dann
anzuordnen, wenn die Charaktereigenschaft des Hundes geprüft
werden soll. Der Wesenstest trägt nicht dazu bei
herauszufinden, ob ein Husky die Haustiere des Nachbarn
totgebissen haben könnte (Az. 1 L 250/05).
Kaputte Wirbelsäule bei Pferden
stellt keinen Sachmangel dar
In der Regel stellt eine sklerotische
Veränderungen der Wirbelsäule, d.h. die Fehlstellung des
Skelettes, bei Warmblut-Reitpferden keinen Sachmangel dar,
durch den die Rückgabe des Pferdes berechtigt wäre. Das
Oberlandesgericht in Celle stellte fest, dass es bei einer
Mehrzahl von Warmblütern eine veränderte Wirbelsäule gäbe,
ohne das dadurch Beschwerden hervorgerufen werden. Daher gab
es für die Richter im verhandelten Fall ein mangelfreies
Tier (Az. 7 U 252/05).
Bricht der Hund aus dem Auto aus,
zahlt die Tierhalterhaftpflicht
Kann ein Hund aus einem Auto ausbrechen und
verursacht dann einen Schaden, ist nicht die
Autoversicherung heranzuziehen, sondern die
Tierhalterhaftpflicht muss für den Schaden aufkommen,
beschloss das Oberlandesgericht in Karlsruhe. Das Urteil
begründete sich auf einen konkreten Fall, in dem ein Hund
die elektrischen Fensterheber des Wagens betätigt hatte.
Dann konnte er aus dem Auto ausbrechen und biss ein Pferd.
Das Gericht beschloss, dass in diesem Fall der Hundehalter
seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, denn dem Hund war es
möglich, die Fenster zu öffnen und zu fliehen (Az. 12 U
133/06).
Beweisfotos nach Unfall mit Katze
sind wichtig
Das Landgericht Osnabrück musste sich mit einem
Fall beschäftigen, bei dem ein Fahrradfahrer stürzt, weil
sein Weg in der Dämmerung von einer Katze gekreuzt wurde.
Die Richter kam zu dem Urteil, dass der Radfahrer anhand
mehrerer vom Richter vorgelegter Fotos die Katze eindeutig
identifizieren können muss. Ist er dazu nicht in der Lage,
kann er weder einen Schadenersatz noch Schmerzensgeld von
der in Verdacht stehenden Katzenbesitzerin verlangen (Az. 2
O 33/04).
Tierhalterhaftpflicht: Hund
vergräbt Gebiss
Wenn der Hund eines Hausbesitzers das Gebiss
eines Gastes aus dem Badezimmer klaut und es im Garten
verbuddelt, ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung des
Hundehalters in der Leistungspflicht und muss die Prothese
ersetzen. Das ist auch dann der Fall, wenn das Gebiss nach
einer intensiven Suche nicht wiedergefunden werden kann,
entschied das Landgericht Hannover (Az. 18 S 86/04).
Massenbalgerei bei Hunden: Alle
Halter haften
Treffen mehrere Hunde aufeinander und kommt es
dann zu einer Massenbalgerei der Tiere, bei der einer der
Besitzer beim Versuch die Tiere zu trennen, zu Schaden
kommt, haften alle Hundehalter für den Schaden. Ist eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung vorhanden, springt diese
anteilig ein. Schlussendlich ist es nicht entscheidend,
welcher Hund den Schaden verursacht hat, so entschied das
Landgericht Mainz (Az. 3 S 8/04).
Rauhaardackel braucht
Jagdpflichtversicherung
Der Halter von einem Rauhaardackel hatte diesen
in einer Jagdhaftpflichtversicherung abgesichert. Nach ihren
Bedingungen kommt die Jadghaftpflichtversicherung auch für
private Haftpflichtfälle auf, sofern der Hund noch „jagdlich
brauchbar“ ist. Die Versicherung muss also auch dann zahlen,
wenn der Dackel aufgrund von Altersschwäche und einer
Hinterhandlähmung am Jagdbetrieb nicht mehr aktiv teilnehmen
kann. Das entschied das Landgericht in Mannheim, denn es war
der Meinung, dass der Hund trotz seiner altersbedingten
Gebrechen noch über charakterliche Jagdeigenschaften verfügt
(Az. 1 S 176/05).
Mieter darf jedes Tier in
Mietwohnung halten
Besteht in einem Mietvertrag die Klausel nach der
„die Haltung jeglicher Tiere genehmigungspflichtig“ ist,
braucht diese Klausel nicht beachtet werden. Legt man diese
Klausel sehr eng aus, dann müsste der Mieter für jeden
Goldfisch im Glas, jede Eidechse im Terrarium oder jeden
Kanarienvogel erst die Genehmigung des Vermieters einholen -
so führte es das Amtsgericht Köln in einer Urteilsbegründung
aus. Das Verbot gilt nicht, da die gesamte Klausel unwirksam
ist. Der Mieter ist berechtigt, jedes Tier - auch einen Hund
- zu halten (Az. 213 C 369/96).
Vogelspinne gilt als nicht
gefährlicher als eine Biene
Wer sich in einem Terrarium Vogelspinnen halten
möchte, der muss dafür keine behördliche Genehmigung
einholen. Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied „Das Gift
der Vogelspinne ist nicht gefährlicher als das einer Biene“,
(Az. 5 K 682/97). |