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Umweltrecht
Beim Umweltrecht handelt es sich um ein sehr umfangreiches
Rechtsgebiet, weshalb es sich nicht mit nur einer
gesetzlichen Grundlage zusammenfassen lässt. Vielmehr wird
unter Umweltrecht die Sammlung aller relevanten
Verordnungen, Gesetze und Bestimmungen verstanden, die
direkt oder indirekt die Umwelt, die Natur oder das Klima
betreffen. Als Beispiele können das Naturschutzgesetz, die
Verpackungsverordnung oder das (Ab)Wasserrecht genannt
werden. Neben dem deutschen Umweltrecht, das auf nationaler
Ebene verbindlich ist, gibt es noch das EU-Umweltrecht, das
für das gesamte Gemeinschaftsgebiet Gültigkeit besitzt,
sowie internationales Umweltrecht auf globaler Ebene, z.B.
das Kyoto-Protokoll.
Der Staat wird durch das Grundgesetz verpflichtet, die
Umwelt als natürliche Lebensgrundlage zu erhalten und zu
schützen. Diesem Auftrag kommt der Staat mit dem Erlass
verschiedenster Verordnungen, Gesetze und Bestimmungen nach.
Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an folgenden drei
Grundsätzen, die für das Umweltrecht uneingeschränkt gültig
sind. Schädliche Einflüsse auf die Umwelt sind soweit
möglich zu reduzieren, was unter anderem durch das
Abwassergesetz getan wird. Weiterhin muss der Ausstoß von
umweltunverträglichen Emissionen in Grenzen gehalten werden,
z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz. Schließlich gilt es, mit
giftigen oder sonstigen, für die Umwelt gefährlichen Stoffen
entsprechend sorgsam umzugehen und diese auf geeignete Art
und Weise zu entsorgen, z.B. Abfall- oder Chemikaliengesetz. |