|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
|
| |
|
|
 |
|
Transportrecht
Als Transportrecht wird die Sammlung aller Rechtsgebiete
bezeichnet, die sich direkt oder indirekt mit der
Beförderung von sachlichen Gütern beschäftigen. Das
Transportrecht gilt grundsätzlich für alle Verkehrsmittel,
die bei der Beförderung von Gütern üblicherweise zum Einsatz
kommen können, also Straßen-, Schienen-, Luft- oder
Seefahrzeuge. Neben dem nationalen Transportrecht, welches
jeder Staat individuell regeln kann, gilt beim
grenzüberschreitenden Güterverkehr das internationale
Transportrecht.
Beim internationalen Transportrecht spielt die Art der
Beförderung eine wesentliche Rolle. Auf Transporte mit
Straßen- oder Schienenfahrzeugen sind internationale
Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen bzw.
Schienen anzuwenden, während für Flugtransporte das
“Montrealer Abkommen“ gilt und für den Seetransport die
“Haager Regeln“ verbindlich sind. Davon abweichende
Bestimmungen können Sondertransporte wie z.B. Umzüge oder
Gefahrguttransporte, sowie Transporte, die mit verschiedenen
Verkehrsmitteln erfolgen, betreffen.
Entscheidend dafür, ob nationales oder internationales
Transportrecht anzuwenden ist, sind der Start- und Zielort
des Transports. Liegt beides innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland, so ist das nationale Transportrecht
uneingeschränkt gültig. Beim internationalen Güterverkehr
können neben dem internationalen Transportrecht auch noch
gesonderte Zoll- oder Aus- bzw. Einfuhrbestimmungen zum
Tragen kommen. |
 |
|
|
 |
 |
|
|
 |
|
|
|
|
 |
 |
|
|