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Tierrecht
Das Tierrecht ist ein schwieriges Rechtsgebiet, da es
durchaus geteilte Meinungen darüber gibt, ob es Tierrechte
überhaupt geben sollte. Die Kritiker von Tierrechten
argumentieren unter anderem damit gegen Tierrechte, dass ein
Recht auch immer mit den entsprechenden Pflichten verbunden
sei, was bei Tieren nicht umzusetzen sei. Trotz allem gibt
es in Deutschland eine ganze Reihe von unterschiedlichen
Tierrechten, die sich inhaltlich mit der Vielfalt von
Tierarten und –rassen beschäftigen.
Zu den wichtigsten Tierrechten gehört sicherlich das
Tierschutzgesetz, das sämtlichen Wirbeltieren ein Recht auf
körperliche Unversehrtheit einräumt, wobei das
Schutzbedürfnis für Tiere bei Weitem geringer eingestuft
wird wie bei Menschen. Das mutwillige Töten oder Verletzen
von Tieren ohne rechtfertigenden Grund ist nach dem
Tierschutzgesetz verboten und unter Strafe gestellt. Da sich
Tiere in der Praxis schlecht selbst um die Wahrung ihrer
Interessen kümmern können, wird diese Aufgabe von diversen
Tierschutzverbänden übernommen, die für die Rechte von
Tieren eintreten.
Ein weiterer Teilbereich des Tierrechts widmet sich den
Haus- und Nutztieren, wobei vor allem dem Hunde- und
Pferderecht bzw. –gesetz besondere Bedeutung zukommt. Hier
kann die Kampfhundeordnung als Beispiel angeführt werden, in
der alle Hunderassen genannt werden, die als Kampfhund
einzustufen sind und deren Haltung mit bestimmten, teilweise
sehr strengen Auflagen verbunden sind. |
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