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Studienplatzrecht
Das Studienplatzrecht gibt Studenten, die von der ZVS
(Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) oder
einer Universität bzw. Fachhochschule abgelehnt wurden, die
Möglichkeit, über den gerichtlichen Weg doch noch an einen
Studienplatz im gewünschten Fach zu kommen. Die
Erfolgsaussichten einer sogenannten Studienplatzklage können
jedoch nicht allgemein bewertet werden, sondern müssen
anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.
Grundvoraussetzung ist allerdings, dass noch eine
ausreichende Anzahl an Studienplätzen verfügbar ist.
Die in Dortmund ansässige ZVS vergibt bundesweit die
Studienplätze in allen Fächern, in denen ein NC (Numerus
clausus) die Zahl der Studenten einschränkt. Dies sind
Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und
Psychologie. In den übrigen Fällen erfolgt die Bewerbung
direkt an der betreffenden Universität bzw. Fachhochschule.
In den meisten Fällen erfolgt die Ablehnung eines Studenten
wegen Nichterreichen des NC.
Zur Wahrung seiner Ansprüche, die ihm das Studienplatzrecht
zugesteht, muss der Student bei Einreichung einer
Studienplatzklage unbedingt die entsprechenden Fristen
beachten. Der mit dem Fall betraute Anwalt wird zunächst
versuchen, den Studienplatz mit dem Hinweis auf das Recht
der freien Berufswahl zu erstreiten, das mit der Ablehnung
des Mandanten durch die ZVS oder Hochschule verletzt worden
ist. Bei der Studienplatzklage wird ein Eilverfahren
notwendig, um einen zeitnahen Abschluss vor Beginn des
betreffenden Semesters ermöglichen zu können. |
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