Strassenverkehrsrecht
Das Strassenverkehrsrecht ist Öffentliches Recht und soll
auf den deutschen Strassen für geordnete und sichere
Verhältnisse sorgen. Wichtigste Grundlage des
Strassenverkehrsrechts ist dabei die Strassenverkehrsordnung
(StVO), die bundeseinheitlich geregelt ist und auf allen
öffentlichen Strassen uneingeschränkte Gültigkeit besitzt.
Weitere Instrumente des Strassenverkehrsrechts sind
Strassenverkehrs-zulassungsordnung (StVZO),
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In naher Zukunft (Stand
Juni 2009) soll die StVZO durch die
Fahrzeugbetriebsverordnung (FBV) und die
Fahrzeuggenehmigungsverordnung ersetzt werden.
Das Strassenverkehrsrecht regelt auf Basis der vorgenannten
Unterkategorien also nicht nur die Verkehrsregeln, sondern
schafft auch die Voraussetzungen, um überhaupt am
öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen. Dies gilt
sowohl für die Qualifizierung der Fahrzeugführer
(Führerschein) als auch den technischen und verkehrssicheren
Zustand des Fahrzeugs (TÜV). Verstösse gegen das Strassenverkehrsrecht
können mit Verwarnungsgeldern, Bussgeldern, Entzug der
Fahrerlaubnis oder in extremen Fällen auch mit
Freiheitsstrafe geahndet werden, weshalb dieses umfangreiche
Rechtsgebiet auch Berührungspunkte mit dem Strafrecht
aufweist.
Neben einer gültigen Fahrerlaubnis und einem
verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs ist bei der Teilnahme
am öffentlichen Strassenverkehr das Vorhandensein einer
Kfz-Haftpflichtversicherung unbedingte Voraussetzung. Damit
sollen eventuelle Unfallgegner oder unbeteiligte Dritte vor
den finanziellen Folgen eines vom Versicherungsnehmer
verursachten Unfalls geschützt werden. Der Abschluss einer
weiterführenden Kasko-Versicherung ist hingegen freiwillig.
Das Strassenverkehrsrecht gilt nur für öffentliche Strassen,
jedoch nicht für private Grundstücke und Wege.
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