Strafrecht
Das Strafrecht ist in Deutschland aus juristischer Sicht ein
völlig selbstständiges Rechtsgebiet. Innerhalb des
allgemeinen Strafrechts wird noch zwischen Jugendstrafrecht
und Erwachsenenstrafrecht unterschieden. Die Grundsätze des
hierzulande gültigen Strafrechts sind im Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland verankert und lauten z.B. “Keine
Strafe ohne Gesetz“ oder “Im Zweifel für den Angeklagten“.
Das Strafrecht ist das wohl umfangreichste Rechtsgebiet und
stützt sich auf eine Reihe von Gesetzbüchern, wobei das
Strafgesetzbuch die wichtigste Grundlage bildet. Weitere
Gesetzestexte, auf die ausdrücklich das Strafrecht
anzuwenden ist, sind z.B. im Betäubungsmittelgesetz,
Waffengesetz oder Bundesdatenschutzgesetz zu finden.
Zu unterscheiden ist ferner zwischen dem materiellen und dem
formellen Strafrecht, also zwischen den Voraussetzungen für
einen Straftatbestand und der Art und Weise wie die
Strafverfolgung seitens der zuständigen Behörden zu erfolgen
hat. Zur Erfüllung eines Straftatbestands muss nicht
zwingend ein vorsätzliches Handeln vorliegen, unter
Umständen ist dies auch bei grober oder leichter
Fahrlässigkeit gegeben. Je nach Art und Schwere der Straftat
sind verschiedene Gerichtsebenen (Amtsgericht, Landgericht
etc.) für den Fall zuständig. Eine eventuelle
Berufungsverhandlung erfolgt beim Strafrecht in der Regel
vor der übergeordneten Instanz.
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