Stiftungsrecht
Bei einer Stiftung handelt es sich um eine spezielle Form
der Gesellschaft, die im Gegensatz zu Kapital- oder
Personengesellschaften jedoch nicht auf Gewinnerzielung aus
ist. Vielmehr folgt eine Stiftung einem ganz bestimmten
Zweck, dem sie ihr Vermögen zukommen lässt. Die Stiftung
bezieht ihr Vermögen einerseits durch die Zahlung einer
Einlage, die bei der Gründung zu entrichten ist,
gegebenenfalls aber auch durch regelmäßige und fortlaufende
Zahlungen ihrer Mitglieder.
Da die Stiftungen ihr Vermögen in der Regel für das Wohl der
Allgemeinheit einsetzen, werden sie vom Finanzamt als
gemeinnützige Einrichtungen anerkannt und ähnlich wie ein
eingetragener Verein (e.V.) von den meisten Steuern befreit.
Über den satzungsgemäßen Einsatz der Stiftungsgelder wacht
der Vorstand, der wiederum von den Mitgliedern gewählt wird.
Die Unterstützung des Stiftungszwecks erfolgt üblicherweise
ausschließlich aus den Erträgen (Prämien und Zinsen), die
das vom Stifter eingebrachte Vermögen im Laufe der Zeit
abwirft.
Ein bekanntes Beispiel für eine Stiftung in Deutschland ist
die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die sich dem Erhalt
bedeutender Bauwerke und historischer Artefakte verschrieben
hat. Eine Stiftung wird meistens von einer natürlichen
Person gegründet, was aber nicht zwingende Voraussetzung
ist. So wurde die Deutsche Bundesstiftung Umwelt
beispielsweise vom Staat gegründet.
Rechtsberatung
Starten Sie jetzt Ihre E-Mail
Rechtsberatung.
Mietrecht & Urteile Aktuelle Urteile und
Entscheidungen
zum Thema Mietrecht.
Energiespar-Ratgeber
Informieren Sie sich umfassend zu den
Themen Heizen, Strom und Verkehr.