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Sportrecht
Als Sportrecht ist in erster Linie die Zusammenfassung des
Vereins- und Verbandsrechts zu verstehen. Weitere
Rechtsgebiete, mit denen das Sportrecht mehr oder weniger
stark in Berührung kommt sind das Wirtschaftsrecht,
Europarecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht,
Verwaltungsrecht und Strafrecht. Das Sportrecht wird
weitestgehend auf nationaler Ebene geregelt, wobei teilweise
erhebliche Unterschiede festzustellen sind.
In Deutschland ist das Sportrecht beispielsweise nur sehr
lose mit dem Strafrecht verknüpft, während dies z.B. in
Frankreich oder Italien völlig anders geregelt ist. Von
besonderer Bedeutung sind beim Sportrecht die Bestimmungen
über Doping. Während Dopingsünder in Deutschland derzeit
noch keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten
haben, ist dies in anderen Ländern sehr wohl der Fall. Die
höchste Instanz des Sportrechts ist der Internationale
Sportgerichtshof in Lausanne (Schweiz), vor dem die Urteile
von nationalen Sportgerichten oder den Gerichten einzelner
Fachverbände angefochten werden können.
Trotz der juristischen Souveränität des Sportrechts müssen
die von den jeweiligen Gerichten gesprochenen Urteile auf
jeden Fall auch mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit
vereinbar sein. Im Klartext bedeutet dies, dass Bestimmungen
und Vorschriften, die eine bestimmte Sportart oder den Sport
allgemein betreffen, von einem ordentlichen Gericht für
nichtig bzw. unwirksam erklärt werden können. |
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