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Schadenersatzrecht
Das Schadenersatzrecht gehört in Deutschland zu den
sogenannten Privatrechten. Ferner lässt sich das
Schadenersatzrecht in drei Unterkategorien einteilen, und
zwar in Verschuldungshaftung, Gefährdungshaftung und
Eingriffshaftung. Mit allen drei Arten des
Schadenersatzrechts wird vor allem das Ziel verfolgt, einem
Geschädigten den Schaden zu ersetzen, der diesem von einem
Dritten durch schuldhaftes Handeln zugefügt worden ist. Ein
weiteres Ziel des Schadenersatzrechts ist es, durch
Androhung entsprechender Ersatzpflichten ein solches Handeln
schon im Voraus zu unterbinden.
Das schuldhafte Handeln setzt nicht zwingend einen Vorsatz
voraus, unter Umständen kann eine Ersatzpflicht auch schon
mit einer (grob) fahrlässig begangenen Schädigung begründet
werden. In der Regel geht es beim Schadenersatz um
materielle Dinge, die zerstört oder beschädigt worden sind.
Darüber hinaus kann aber auch ein Geschäftsmann
Schadenersatz geltend machen, wenn er z.B. nachweisen kann,
dass durch das schuldhafte Handeln eines Dritten ein
Vertragsabschluss oder Ähnliches nicht zustande gekommen
ist.
Die wesentlichen Bestimmungen und Gesetze zum
Schadenersatzrecht sind in Deutschland im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) zu finden. In Teilen wird das
Schadenersatzrecht aber auch im Strafrecht angetroffen,
insbesondere dann, wenn es um vorsätzliche Handlungen geht.
Sehr bekannt ist im Zusammenhang mit dem Schadenersatzrecht
auch die Formulierung “Eltern haften für ihre Kinder“.
Schäden, die von Kindern unter 14 Jahren verursacht werden,
sind in der Regel von deren Eltern zu ersetzen. |
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