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Reiserecht
Ein wesentlicher Baustein des Reiserechts ist der
Reisevertrag, der zwischen dem Kunden und dem
Reiseveranstalter geschlossen wird. Das Reisebüro tritt
dabei nur als Vermittler zwischen den beiden genannten
Vertragsparteien auf, wofür es in der Regel eine Provision
vom Reiseveranstalter erhält. Für die Erfüllung der
Vertragspflichten ist jedoch alleine der Reiseveranstalter
einerseits bzw. der Kunde auf der anderen Seite
verantwortlich, in keinem Fall jedoch das vermittelnde
Reisebüro.
Die Pflicht des Reiseveranstalters besteht darin, dem Kunden
die vertraglich vereinbarten Leistungen der Reise ohne
Mangel zur Verfügung zu stellen bzw. zu ermöglichen, wofür
vom Kunden der vereinbarte Reisepreis zu entrichten ist. Ein
Reisevertrag, bei dem es sich aus juristischer Sicht um
einen besonderen Werkvertrag handelt, kann über
Pauschalreisen oder auch nur über einzelne Teile einer
Reise, etwa den Flug oder nur das Hotel, abgeschlossen
werden.
Neben den Rechtsfolgen, die sich aus dem individuellen
Reisevertrag zwischen Veranstalter und Kunde ergeben, sind
beim Reiserecht noch einige allgemeine Bestimmungen zu
beachten. Hierzu zählen unter anderem internationale
Verträge und Vereinbarungen, z.B. das Montrealer Abkommen,
das den internationalen Flugverkehr regelt, oder die
Gastaufnahmeverträge in Hotels oder Jugendherbergen. Darüber
hinaus wird beispielsweise auch eine entsprechende Lizenz
benötigt, um überhaupt als Reisevermittler tätig werden zu
dürfen. |
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