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Prüfungsrecht
Das Prüfungsrecht regelt die Rahmenbedingungen von Prüfungen
an Schulen, Hochschulen oder sonstigen Prüf- und
Lehranstalten. Neben den Zulassungsvoraussetzungen für die
Prüflinge, definiert das Prüfungsrecht auch die
Anforderungen, die die Prüfer und die Prüfung selbst zu
erfüllen haben. So muss der Prüfer beispielsweise unbefangen
sein, die Abnahme der Prüfung beaufsichtigen und schließlich
die Prüfungen neutral sowie nach bestem Wissen und Gewissen
bewerten bzw. benoten. Zu beachten ist in diesem
Zusammenhang insbesondere das rechtsstaatliche
Willkürverbot, wonach eine Prüfung die Prüflinge nicht
unangemessen überfordern darf und sich innerhalb des
zumutbaren Rahmens bewegen muss.
Beim Prüfungsrecht handelt es sich um ein Verwaltungs- und
Verfassungsrecht und daher um ein Rechtsgebiet des
öffentlichen Rechts. Für den Prüfling bedeutet dies
gleichzeitig, dass ihm die üblichen Rechtsbehelfe und
Rechtsmittel auch im Zusammenhang mit dem Prüfungsrecht zur
Verfügung stehen. Gegen das Ergebnis der Prüfung kann also
bei Vorliegen berechtigter Gründe Widerspruch eingelegt
werden, wobei in der Regel bestimmte Fristen einzuhalten
sind.
Der Einspruch muss nicht erst nach der Prüfung eingelegt
werden, sondern kann in einigen Fällen sogar schon vor oder
während der Prüfung zwingend notwendig werden, um die
Rechtsansprüche des Prüflings zu wahren. Dies gilt
insbesondere, wenn der Prüfling sich durch Lärm, Hitze,
Kälte oder sonstige Hindernisgründe in seiner
Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sieht. |
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