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Produkthaftungsrecht
Das Produkthaftungsrecht soll Kunden vor fehlerhaften
Produkten schützen und überträgt die Haftung im Schadensfall
an den Hersteller des Produkts. Die sogenannte
Herstellerhaftung bezieht sich nicht nur auf komplett
eigenständige Produkte, sondern gilt ausdrücklich auch für
solche Gegenstände, die ein Teil eines größeren Produkts
darstellen. Als Grundlage für dieses Rechtsgebiet dient das
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte, kurz
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Das Produkthaftungsrecht nennt als Schutzgut in erster Linie
die körperliche Unversehrtheit des Verbrauchers. Von
eventuellen Beschädigungen von Gegenständen ist im
Produkthaftungsgesetz hingegen nur am Rande die Rede. In
diesen Fällen kommt es nicht nur auf den konkreten
Einzelfall an, sondern vor allem auch auf die nationale
Rechtsprechung in verwandten Rechtsgebieten des Staates, in
dem sich die Sachbeschädigung aufgrund eines fehlerhaften
Produkts ereignet. Die Beweislast liegt beim Verbraucher,
der nachweisen muss, dass es sich um einen Produktionsfehler
handelt, der nicht auf die übliche Abnutzung oder Ähnliches
zurückzuführen ist.
Als Haftender kommt im Produkthaftungsrecht nicht nur der
eigentliche Hersteller in Betracht. Unter bestimmten
Umständen kann sich die Haftung beispielsweise auch auf
Lieferanten, Wiederverkäufer oder mehrere Haftende
übertragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
Lieferanten oder Wiederverkäufer den Hersteller des
fehlerhaften Produkts nicht benennen können, da diese das
Produkt in den Verkehr gebracht haben. |
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