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Presserecht
Das Presserecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet
innerhalb des Medienrechts und beschäftigt sich
ausschließlich mit den Rechten und Pflichten der Presse.
Ursprünglich wurden als Presse nur solche Medien verstanden,
die Information über Druckerzeugnisse wie Zeitungen,
Zeitschriften oder Magazine verbreiteten. Im modernen
Zeitalter des 21. Jahrhunderts schließt der Pressebegriff
auch Medien wie CD-ROMs oder DVDs ein.
Das Presserecht erteilt Journalisten einen
Informationsauftrag, hält diese aber gleichzeitig dazu an,
bei der Berichterstattung die notwenige Sorgfalt walten zu
lassen, um Falschinformationen so weit wie möglich zu
vermeiden. Diese Sorgfaltspflicht ist ausdrücklich in den
Landespressegesetzen und dem sogenannten Pressekodex
festgeschrieben. Das veröffentlichende Organ der Pressewelt
ist also für Inhalt und Wahrheitsgehalt seiner
Berichterstattungen hauptverantwortlich. Der Journalist, aus
dessen Feder der Artikel stammt kann jedoch ebenfalls zur
Rechenschaft gezogen werden, wenn auch nur in zweiter
Instanz.
Um dem öffentlichen Informationsauftrag im vollen Umfang
nachkommen zu können, sind Journalisten und sonstige
Mitarbeiter der Medien mit besonderen Rechten und
Befugnissen ausgestattet, die jedoch keinesfalls zu anderen
Zwecken als der Informationsbeschaffung missbraucht werden
dürfen. Das Presserecht weist daher in einigen Passagen
ausdrücklich auf die besondere Verantwortung der
Journalisten hin, die sich aus ihrer Tätigkeit ergibt und
überträgt die Haftung für Publikationen aller Art ebenso
deutlich auf die Mitarbeiter und Anstalten der Pressewelt. |
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