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Nachbarrecht Fussball
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Steht mir
Schmerzensgeld zu, wenn ich beleidigt werde? |
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„Abschaum,
Klauerin, blöde Kuh“ – so titulierte eine Frau ihre
Nachbarin. Das Gericht wies die Forderung über 1250 Euro
Schmerzensgeld zurück. Die strafrechtliche Ahndung bleibt
davon freilich unberührt. LG Coburg; 27.8.2007; Az. 12 C
1793/06 |
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Nachbarrecht A-Z
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Fallobst
Gehören Nachbars Äpfel mir,
wenn sie bei mir liegen?
Lösen sich Früchte und fallen auf das
Nebengrundstück, gehören sie dem Nachbarn. Der
Baumeigentümer darf sie nicht zurückholen. Verboten ist,
dass der Nachbar Früchte von Ästen schüttelt, die zu ihm
ragen. BGB § 911
Fassade
Hafte ich, wenn wilder Wein
Nachbars Mauer beschädigt?
Schäden an einer Grenzwand können nicht
dadurch verursacht worden sein, dass der Nachbar wilden
Wein angepflanzt hat und an der Wand hochranken ließ.
Intakten Putz vermag wilder Wein nicht zu schädigen. OLG
Düsseldorf; 17.1.1992; Az. 22 U 133/91
Frösche
Muss ich das Quaken von
Nachbars Fröschen dulden?
Geschützte Frösche dürfen ohne Genehmigung
der Naturschutzbehörde weder entfernt noch darf der
Teich zugeschüttet werden. Selbst bei unzumutbarem
Froschlärm von 64 dB (A) hat der Naturschutz Vorrang.
BGH; 20.11.1992; Az. V ZR 82/91
Früchte
Darf ich das Obst von
überhängenden Ästen pflücken?
Die Früchte gehören dem Eigentümer des
Baumes. Der Nachbar darf am Zweig hängende Äpfel nicht
pflücken. Der Baumeigentümer darf über den Zaun langen
und ernten, aber nicht über den Zaun klettern. BGB § 911
Frustzwerg
Darf ich obszöne Figuren in
meinem Garten aufstellen?
Gartenzwerge mit obszönen Gesten müssen
entfernt werden. In dem Fall zeigten die etwa 35 cm
großen Figuren dem Nachbarn Mittelfinger und blanken
Hintern. „Grobe Beleidigung“, fanden die Richter. AG
Grünstadt; 11.2.1994; Az. 2a C 334/93
Fußball
Muss ich permanent Bälle auf
meinem Grund dulden?
Dass Bälle gelegentlich (einige Male im Jahr)
herüberfliegen, ist zu dulden. Bei häufiger Störung kann
der Eigentümer das Betreten des Grundstücks verbieten
und verlangen, dass Fangnetze gespannt werden. BGB §
1004 |
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Rechtsgebiete
Das deutsche Gesetz kennt drei
übergeordnete Rechtsgebiete |
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