Darf ich eine
(geschützte) Eibe fällen, weil sie giftig ist?
Eine Eibe,
die unter die Baumschutzsatzung fällt, darf gefällt werden –
wenn die Gefahr besteht, dass Kinder Beeren oder Nadeln in
den Mund nehmen. In dem Fall müssen Behörden die Fällung
genehmigen. OVG Nordrhein-Westfalen; 30.1.2008; Az. 8 A
90/08