|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Formularmäßig gestatteter Vermieterwechsel wirksam
|
|
| |
|
|
 |
|
Gewerbliches Mietrecht: Formularmäßig gestatteter
Vermieterwechsel wirksam
Eine Formularklausel, die dem Vermieter als Verwender
gestattet, seine vertragliche Stellung als Vermieter von
Gewerberäumen jederzeit auf eine andere Person zu
übertragen, stellt nicht generell eine unangemessene
Benachteiligung dar, so der BGH. Im streitgegenständlichen
Mietvertrag fand sich folgende Regelung: „Der Vermieter hat
das Recht, diesen Vertrag jederzeit auf eine andere
Gesellschaft zu übertragen.“ Der Vermieter übertrug den
Mietvertrag sodann auf eine GbR; der Mieter widersprach der
Übertragung. Zu Unrecht, so der BGH. Zwar könnten
Vertragsverhältnisse nicht ohne Mitwirkung aller
Vertragspartner auf einen Dritten übertragen werden. Der
Mieter habe seine Zustimmung jedoch bereits durch die
Regelung im Mietvertrag erteilt. Die Klausel sei wirksam. Im
Rahmen einer Interessenabwägung sei dem Vermieter ein
grundsätzliches Interesse zuzuerkennen, einen wirtschaftlich
für sinnvoll erachteten Wandel der Rechtsform oder
Rechtsinhaberschaft durch die Möglichkeit einer
Bestandsübernahme zu erleichtern. Demgegenüber reiche das
allgemeine Interesse des Mieters an einer ordnungsgemäßen
Vertragserfüllung - ohne personalen Einschlag - nicht, um
die Unwirksamkeit der Klausel zu begründen.
Ist die Zustimmung des Mieters noch nicht, wie hier, im
Mietvertrag enthalten, empfiehlt sich ein dreiseitiger
Nachtrag zum Mietvertrag, in dem der alte und neue Vermieter
sowie der Mieter der Vertragsübertragung zustimmen. Autor:
Engel - Fundstelle: BGH, Urteil vom 09. Juni 2010, XII ZR
171/08 |
|
|
|
|
 |
|
|
 |
 |
|
|